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Stein hat ſich beide Ratſchläge gemerkt, ſo wenig er auch mit dem letzteren übereinſtimmte, inſofern als Goltz meinte, daß ſein Einfluß geheim ſein ſollte. Er hat ſich über ſeine zukünftige Stellung zu dem preußiſchen Staate in den Schreiben an den König vom 18. und 28. Oktober ge⸗ äußert. Darnach glaubte er, jedenfalls durch den Kaiſer Alexander überzeugt, Napoleon, der um jene Zeit zu ſehr durch die ſpaniſchen Verhältniſſe beſchäftigt ſei, um für die preußiſchen Angelegenheiten Zeit übrig zu haben, würde ſich beruhigen, wenn er aus dem Miniſterium ausſcheide. Er legt dem König einen Plan über die zukünftige Gliederung der oberſten Staatsbehörden vor und glaubt, die paſſendſte Stelle für ſeine zukünftige Wirkſamkeit unter den Geheimen Staatsräten zu finden, die keiner beſtimmten Geſchäftsabteilung vorſtehen, die aber trotzdem Sitz und Stimme in dieſer oberſten Behörde haben ſollten. Er meint, geſtützt auf das königliche Zutrauen, könne er auf dieſe Weiſe einen weſent⸗ lichen Einfluß auf den Gang der Geſchäfte ausüben und namentlich die Verwaltungsgrundſätze, die ſeit ſeiner Wirkſamkeit Geltung hatten, aufrecht und in Kraft erhalten ¹). Dies iſt ihm um ſo wichtiger, als er ſehr wohl weiß, daß ſich mit ſeinem Abgange gerade gegen dieſe Grundſätze und gegen die daraus entſprungenen Neuerungen ein Sturm erheben werde, daß gar leicht ohne die Autorität ſeiner Perſon die ſeitherigen Grundſätze erſchüttert und die errungenen Vorteile jener Zeit geradezu vernichtet werden konnten. Am Ende ſeines Schreibens an den König findet ſich eine Stelle, die, wie ſpätere Außerungen Steins beweiſen, die Abſichten Steins nicht genau wiedergiebt. Er erklärt nämlich, man ſolle ihm entweder einen offiziellen Einfluß in oben angedeuteter Weiſe einräumen oder„ihn gänzlich entlaſſen und ihn aller geheimen Theilnahme an öffentlichen Geſchäften entbinden“ ²). In ſeinem Brief dagegen vom 7. November 1808, der in einer gewiſſen gereizten Stimmung abgefaßt iſt(der König hatte ihm die Proklamation an das preußiſche Volk nicht vollzogen), bittet er den König„unter allen Umſtänden“ um ſeine Entlaſſung, fährt aber dabei fort:„und hoffe auch, wenn dieſe erfolgt iſt, auf die Fortdauer Ew. Königl. Majeſtät Gnade, auf die ich einigen Anſpruch zu haben mich ſchmeichle, durch meine unwandelbare Anhänglichkeit an Ew. Königl. Majeſtät höchſte Perſon und den Staat, und durch meine Bereitwilligkeit, dieſe Geſinnungen zu jeder Zeit und durch jedes Opfer zu beweiſen“³).
Die Hoffnung auf des Königs Gnade kann doch nur darin beſtehen, daß er erwartet, der
König werde auch fernerhin auf ſeinen Rat hören, und ſeine Anhänglichkeit an den Staat will er jederzeit beweiſen, indem er die Aufträge des Königs zu deſſen Zufriedenheit und zu des Staates Nutzen ausführt. . Ja nach ſeiner Entlaſſung und nach ſeiner erfolgten Achtung meldet er dem Könige ſeine Abreiſe nach Böhmen und zeigt ihm an,„daß er ſeine Befehle durch General Scharnhorſt erwarte“ ⁴). Er erwartet alſo auch damals noch Befehle von dem Könige, die freilich zunächſt die angeſuchte Ver⸗ mittlung des Königs bei dem Kaiſer Alexander betreffen würden. Stein hatte nämlich nach ſeiner Achtung den König um Schutz und um ſeine Vermittlung bei dem Kaiſer Alexander gebeten, damit dieſer ſich für ihn bei Napoleon verwende. Er ſchmeichelte ſich aber wohl auch damals noch mit der Hoffnung, der König würde gelegentlich ſeinen Rat einholen.
Der König erwiderte auf die angeführten Vorſchläge Steins vom 18. und 28. Oktober, daß er hierüber keinen beſtimmten Entſchluß faſſen könnte, ſolange er nicht die Anſichten Alexanders und des Miniſters v. d. Goltz gehört hätte..
Welcher Art ui geweſen ſind, haben wir oben kennen gelernt. Der König hat aber ihre Ratſchläge nicht gebilligt und befolgt, denn er hat Stein weder einen offiziellen noch einen geheimen Einfluß in Staatsangelegenheiten eingeräumt. Der König folgte bei der Entſcheidung dieſer Frage hauptſächlich ſeiner eignen Eingebung, die aber weſentlich durch Hardenberg geſtützt wurde. Dieſer ſagt in der ſchon angeführten Denkſchrift?):„Die Idee als Staatsrat in Dienſtverbindung und in der Reſidenz zu bleiben, möchte noch weit nachtheiliger in Abſicht auf die Folgen, die man vermeiden will, wirken als die Beibehaltung der Stelle ſelbſt“. Er fährt jedoch fort:„Dieſes ſchließt indeſſen nicht aus, daß Ew. Königl. Majeſtät das ſchriftliche Gutachten des Freiherrn vom Stein fordern können, wo Höchſtdieſelben es für nöthig finden“.
¹1) Vergl. Pertz. B. II. S. 262.— ²) Vergl. Pertz. B. II. S. 264.— ³) Vergl. Pertz. B. II. S. 271.— *) Vergl. Pertz. B. II. S. 321.— ⁶) Vergl. Haſſel. I. Teil, Anl. 267. S. 568.
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