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Athens gegen die Angriffe des Aristoteles. Teilweise Beziehung auf Aristoteles nimmt auch Bergk¹) an; zu den§ 18 erwähnten Sophisten möchte er Zoilos rechnen, wenn nicht chronologische Gründe dagegen sprächen, und in dem besonders kühn angreifenden(§ 19) sieht er Anaximenes. ²)
Zu einer sicheren Entscheidung wird man schwer gelangen können; daß eine Polemik gegen Aristoteles vorliegen kann, wird man bei dem ge- spannten Verhältnis, das zwischen dem Rhetor und dem Philosophen bestand, ohne weiters einräumen, wenn sich freilich auch hier chronologische Schwierig- keiten ergeben; ³) ähnlich steht es mit den andern Vermutungen, denn sie lassen sich gleichfalls nicht zur Gewißheit erheben. So muß man sich denn mit der allgemeinen Erkenntnis begntigen, daß der Redner mit dem Pan- athenaikos angesichts der Angriffe nicht näher zu ermittelnder Rivalen eine Ehrenrettung in den Augen der éffentlichkeit bezweckt.
Fraglich ist ferner das Verhältnis zwischen den beiden Teilen der eigentlichen Rede. Von der Absicht, den Vergleich von Athen und Sparta auch auf ihre Verfassungen und Kriegstaten auszudehnen, verlautet nämlich zu Beginn der Schrift bei der Formulierung des Themas kein Wort; dasselbe ist nach§ 5. 24. 35. 95 lediglich der Nachweis, daß sich Athen um Hellas größere Verdienste erworben habe als Sparta; indirekt erhellt dies auch aus § 39, wo als Vergleichspunkte nur Macht, Taten und Verdienste, nicht aber die Verfassungen angeführt werden. Zudem sagt Isokrates ausdrücklich, daß der Vergleich der Verfassungen nicht in seinem ursprünglichen Plane gelegen habe,4) und teilt die Gründe für den Entschluß mit, beide Staaten auch in dieser Hinsicht zu vergleichen(§ 109 ff.).
Aber selbst, wenn es der Redner nicht bezeugte, mütte ein Blick auf die zwei Teile der Rede lehren, daß sie nicht wohl nebeneinander bestehen können. Der erste legt in klarer Disposition und wirksamer Parallele die Haltung beider Mächte in der Zeit der Expansion hellenischen Volkstums, der Perserkriege und der Seeherrschaft, endlich ihr Verhältnis zu den Barbaren dar; genau wie im Panegyrikos schließt sich dann an diese Ausführungen, die ein Lob Athens bilden, eine Verteidigung desselben gegen die Angriffe auf seine Sceherrschaft durch Entgegenstellung der noch viel größeren Vergehen Spartas. Der zweite Teil weist nun dem ersten gegenüber eine Reihe störender Wiederholungen auf:¹) die Koloniengründungen§ 42 ff. 164 ff., das Verhalten gegen den Perserkönig§ 59. 102— 107. 156 ff. Zur Entschul- digung läßt sich allerdings anführen, daß das Thema zu solchen Wiederholungen verleitete; aber eben darum hätte mit Rücksicht auf das Vorhergehende die Wahl desselben vermieden werden sollen.
¹) Griech. L. her. v. Peppmüller IV 371 A. 120. 121.
²) Man möchte eher bei den Anklägern Athens an An. denken, gegen dessen Trikaranos der Isokrateer Philiskos eine Gegenschrift verfaßte.
³) Blass S. 67 A. 5..
⁴¹) Dem widerspricht nicht, daß auf die§ 188 ff. behandelten mythischen Käümpfe schon § 42 Bezug genommen wird, als würden sie für später aufgespart; denn entweder wollte er sie in anderm Zusammenhang bringen oder die Stelle ist nachträglich ein- gefügt; scheint sich doch aus§ 237 zu ergeben, daß er jene sagenhaften Kriege als abgedroschen nicht zu verwerten gedachte.
⁵) Blass S. 325 A. 4.


