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Dieſer Streit iſt übrigens vielfach als ein Kampf vernünftiger Aufklärung, kirchlicher Emancipation und bürgerlicher Freiheit gegen klerikale Finſterniß, Druck, Anmaßung, Herrſch⸗ ſucht, Habſucht, Verſunkenheit und Unwiſſenheit hingeſtellt worden, hervorgerufen durch die gerechte Unzufriedenheit des fortgeſchrittenen Bürgerthums mit den unzulänglichen Leiſtungen der durch Trägheit und Genußſucht des Klerus angeblich in gänzlichen Verfall gerathenen Dom⸗ und Stiftsſchulen; als ein Streben, das ſich von Seiten der Städte jedoch nur in höchſt ſchüchterner Weiſe unter mancherlei Vorwänden und Titeln ans Tageslicht gewagt habe und durch die Hartnäckigkeit der Geiſtlichkeit gehemmt und unfruchtbar gemacht worden ſei 113).
Man braucht nicht zu leugnen, daß, wie alle menſchlichen Inſtitute, ſo auch jene kirch⸗ lichen Schulanſtalten ihre Zeit gehabt haben, in der ſie vorzugsweiſe blüheten, dann aber nach Zeit, Ort und Umſtänden früher oder ſpäter entweder durch allgemeine äußere Einflüſſe poli⸗ tiſcher und ſocialer Art, oder durch innere oft durch Perſönlichkeiten bedingte Verhältniſſe von früherer Höhe herabſanken oder gar zu Grunde giengen, um einzuſehen, daß jene Auffaſſung auf vorurtheilsvoller Eingenommenheit, auf einſeitiger und ungerechter Vergleichung mit modernen Zuſtänden beruhe und in ihrer Allgemeinheit falſch ſei; wie es denn Thatſache iſt, daß Verſchiedenheit religiöſer oder politiſcher Anſchauungen die Mutter der unbilligſten Urtheile über Zeit und Perſonen mit anderen Anſchauungen wird. Nicht nur weiſt die Ge⸗ ſchichte der Stifts⸗ und Domſchulen jene Auffaſſung in ihrer nackten Allgemeinheit zurück, ſondern auch der hiſtoriſche Verlauf der bürgerlichen Beſtrebungen und des darauf beruhenden Streites widerſpricht derſelben.
Einzelne beſtimmte Geſichtspunkte mögen zur Beſeitigung und Würdigung jenes einſeitigen Urtheils dienen!
Das Beſtreben der Bürger nach neuen Schulen oder der Magiſtrate nach dem Patronate über vorhandene iſt nicht als Folge der angeblich mangel⸗ haften Leiſtungen der Dom⸗ und Stiftsſchulen erweisbar.
So wenig man nämlich aus dem allgemeinen Verlangen der neueren Zeit nach Schulen mit realiſtiſchem Charakter und nach realiſtiſcher Bildung 1²0) auf mangelhafte Leiſtungen oder Untauglichkeit unſerer Gelehrten⸗Gymnaſien einen Schluß zu machen berechtigt iſt, obgleich auch jetzt derartige Urtheile nicht ſelten laut geworden ſind; eben ſo wenig iſt dieſes über die Schulverhältniſſe des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts ſtatthaft, zumal die Stadt⸗ ſchulen, wie oben nachgewieſen wurde, nicht bloß nach dem Muſter und Vorbild der Dom⸗ und Stiftsſchulen eingerichtet wurden, ſondern auch genau den Lehr⸗ und Unterrichtsplan der unteren Abtheilungen derſelben befolgten, dieſelben Lehrbücher gebrauchten u. dgl., während heut zu Tage Real⸗ und Gelehrtenſchulen ſich weſentlich unterſcheiden. Auch iſt es ungerecht, mittelalterliche Zuſtände nach den ganz verrotteten und zerfahrenen Verhältniſſen des ſechzehnten Jahrhunderts zu beurtheilen oder beide zu identificieren, wo in Folge der religiöſen und poli⸗ tiſchen Zerwürfniſſe alles, namentlich auch im Schulweſen, trotz der angeſtrengteſten Bemühungen der Reformatoren in Auflöſung begriffen war ¹2¹). Unhiſtoriſch iſt es ferner, die Leiſtungen
119) Vgl. Kämmel in Schmidt's Encyclopädie des geſammten Erziehungs⸗ und Unterrichtsweſens unter „Mittelalterl. Schulweſen.“ Meyer a. a. O. Heppe, das Schulweſen des Mittelalters. Marburg 1860. 120) Dem aufmerkſamen Beobachter können überraſchende Aehnlichkeiten in dieſer wie in andern Beziehungen zwiſchen jener und unſerer Zeit nicht entgehen.
121) Obgleich nämlich Luther in einem Briefe vom 22. Nov. 1526 an Johannes den Beſtändigen, den Nach⸗ folger Friedrichs des Weiſen, das folgenſchwere Wort geſprochen: Nun aber päbſtlich und Geiſtiger Zwang


