Aufsatz 
Die deutschen Stadtschulen und der Schulstreit im Mittelalter : Ein Beitrag zur Schulgeschichte des Mittelalters / von Meister
Entstehung
Einzelbild herunterladen

ſchmücken konnte) u. ſ. w., ſo ſind das genügende Beweiſe deutſcher Bildung aus jener Zeit, die ſich noch bedeutend vermehren ließen.

Ein Unterrichtsgegenſtand, in welchem der kirchliche Charakter der Stadtſchulen beſonders hervortritt, iſt die Muſik, vorzugsweiſe der Geſang. Des beſchränkten Raumes willen muß aber hier die weitere Ausführung hierüber, ſowie über Methode, Disciplin und Schulordnungen(deren es ſchon viele gab), über Anſtellung, Zahl, Stand, Titel, Eigenſchaften, Pflichten, Rechte, über Beſoldung und Schulgeld und über ander⸗ weitige Beſchäftigungen der Lehrer,(die ſehr häufig noch das Bürgermeiſteramt und den Stadtſchreiberdienſt verſahen), über den Unterricht der weiblichen Jugend, über Spiele, Erheiterung und Feſte der Jugend unterbleiben, und wir gehen nun zur Darſtellung des Verhältniſſes der Stadtſchulen zur Kirche über.

Wie ſchon im Eingang angedeutet wurde, hat die Kirche überall, wo ſie ſelbſt eine bleibende Stätte fand, unter günſtigen und ungünſtigen Verhältniſſen, bald mit größerem, bald mit geringerem Erfolg, allein, nur von wenigen gefördert und unterſtützt, die genannten Kaiſer ausgenommen, nur zu oft durch politiſche Ereigniſſe, durch Krieg und Verfolgung, durch Feinde von Außen, durch Feinde im Innern gehemmt, Bildung und Viſſenſchaft gepflegt und ver⸗ breitet, wo niemand ſonſt dieſelbe zu pflegen im Stande war. Sie hat die Schulen gegründet, für deren Unterhalt geſorgt, den Unterricht in denſelben ertheilt nach den ihr aus den Trümmern des Römerreiches nur unvollkommen überlieferten Wiſſensquellen; ſie hat die Lehrer beſtellt, den Unterrichtsplan entworfen, die Aufſicht über Schulen, Schüler und Lehrer geführt; ſie hat allen den chriſtlichen Charakter auf⸗ und eingeprägt, durch ihr Lehramt, ihre Disciplin, ihren Gottesdienſt in jenen rohen Zeiten die wilden Gemüther, die nur an Kampf und Fehde ihre Luſt hatten, in heilſame Zucht genommen; ſie hat in denſelben das edle Reis gepflanzt, welches die ſüßen Früchte chriſtlicher Tugenden tragen ſollte. Dieſen wohlthätigen Einfluß übte die Kirche an dem Einzelnen wie in der Familie, an dem Hohen wie an dem Geringen, bei den friedlichen Bürgern wie bei den kampfluſtigen Rittern, in den Innungen der Hand⸗ werker wie in den ſtillen Räumen der Klöſter, im Leben wie in der Schule. Niemand machte ihr das Lehr⸗ und Erziehungsamt, die Schule, niemand der Mutter die Tochter ſtreitig. Dieſes Verhältniß der Kirche zur Schule hat ſich von Anfange durch das Mittelalter hindurch organiſch entwickelt und ſomit eine hiſtoriſch berechtigte Grundlage erhalten, wurde ſelbſt durch das mündig gewordene Bürgerthum nicht geſtört, ſondern nur in anderer Form zur Erſcheinung gebracht und ſelbſt durch die Stürme der Reformationszeit nicht zu Grunde gerichtet. Nur die Kirche errichtete Schulen, und ohne ihre Erlaubniß konnte niemand Unter⸗ richt ertheilen, zumal diejenigen Perſonen, welche dazu befähigt erſchienen, Diener der Kirche waren. Wie die Domſchulen von den Biſchöfen gegründet wurden, ſo konnten auch die Kloſter⸗ und Stiftsſchulen nur mit Genehmigung des Biſchofes der betreffenden Diöceſe errichtet werden und ſtanden unter wenigſtens mittelbarer Aufſicht desſelben ſelbſt dann, wenn etwa eine Abtei oder ein Stift kirchliche Exemtion beſaß. Einen unumſtößlichen Beweis dafür liefert die Abtei⸗ ſchule zu Helmſtädt, über welche trotz Landeshoheit und kirchlicher Exemtion der Abtei der Diöceſanbiſchof von Halberſtadt die Oberaufſicht und das Recht hatte, die Gründung neuer Schulen zu geſtatten oder zu verſagen 6⁰0). So ertheilte auch der Erzbiſchof Peter von Mainz

59) Vgl. die Ausg, von Maſſmann.

60) Knoch, Geſch. des Schulweſens in Helmſtädt. I. Braunſchw. 1860. Urk, des Erzbiſchofs von Halberſtadt. v. J. 1258.