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auch auf die eigentlichen Pfarrſchulen nicht ohne allen Einfluß blieb, wie andererſeits die Kirche bei den Stadtſchulen das Oberaufſichtsrecht behielt. Bisweilen kommen Stadtſchulen auch unter dem Namen Rathsſchulen(scolae senatoriae) vor, wie in Elbing, Anclam, Naumburg, wodurch angedeutet wird, daß der Rath der Stadt die Gründung aus den Mitteln der Stadt vollzogen hatte und den Patronat, das ſog. Präſentations⸗ oder Ernennungsrecht der Lehrer, in rechtlicher Weiſe beſaß.
Der Unterricht in den Pfarrſchulen wie in den Stadtſchulen beſchränkte ſich anfangs auf Leſen, Schreiben und Rechnen. Den Religionsunterricht ertheilten die Pfarrer. Die Schulmeiſter übten auch den lateiniſchen Kirchengeſang ein, lehrten aber an den kleineren Orten nicht die lateiniſche Sprache, ſondern nur lateiniſch Leſen. In dem für ſämmtliche Städte des Ermlandes von dem Biſchof Hermann(1338— 1350) entworfenen und denſelben zur Berathung vorgelegten Statuten werden die Bürger aufgefordert, ihre Kinder zur Frömmigkeit zu erziehen und dieſelben in den Schulen Leſen, Schreiben, Singen und Rechnen lehren zu laſſen ³²). Hiermit ſtimmt auch die Forderung an den Schulmeiſter der ſchon erwähnten Küſterſchule zu Bigge v. J. 1270 der Hauptſache nach überein. Dieſe Gegenſtände, welche auch in der unteren Abtheilung der Dom⸗ und Stiftsſchulen gelehrt wurden, aber nicht zum ſog. Trivium gehörten, bildeten, wie noch heute, den eigentlichen Ele⸗ mentarunterricht, und die Schulen mit ſolchem Unterrichte waren auch damals reine Elemen⸗ tarſchulen. Sie werden auch„parvae scolae“ genannt, zum Unterſchied von den„großen Schulen“, in welchen die lateiniſche Sprache gelehrt wurde 3³³).
Obgleich nun aber der Gebrauch der deutſchen Sprache ſeit dem Beginn des dreizehnten Jahrhunderts auch in öffentlichen Urkunden allgemeiner wurde und ziemlich gleichzeitigen Ein⸗ gang bei Geſetzen und bei Ausfertigungen der Biſchöfe, Klöſter, Städte und Dynaſten fand 3¹), ſo blieb doch auch für das bürgerliche Leben die Kenntniß der lateiniſchen Sprache, die bei den abendländiſchen Völkern faſt zur zweiten Mutterſprache geworden war, in kirchlicher und politiſcher Hinſicht unentbehrlich. Darum haben die meiſten Städte, welche die Mittel beſaßen, neben den Elementargegenſtänden auch den lateiniſchen Unterricht als Lehrgegenſtand wenigſtens in der Ausdehnung des Triviums der Dom⸗ und Stiftsſchulen in den Stadtſchulen eingeführt und danach die Wahl des Schulmeiſters getroffen, der dann meiſtens ein auf einer Univerſität graduirter Mann, ein Baccalaureus oder Magiſter war. Darum haben viele Stadtſchulen auch den Namen lateiniſche Schulen und Trivialſchulen erhalten 35). Die Ausdehnung und das Ziel des lateiniſchen Unterrichtes war nach der Größe und Bedeutung der Stadt und nach den aufgewendeten Mitteln, auch nach der Fähigkeit der Lehrer ſehr ver⸗
32) Rathsarchiv zu Braunsberg 53, Fol. 281 nach Braun a. a. O. S. 6.
33) Dieſen Unterſchied macht ſchon der h. Auguſtin conf. I, 20: Adamaveram latinas literas, non quas primi magistri, sed quas docent qui grammatici vocantur; nam in illis primis legere et scribere et numerare discitur. Die primi magistri find die Elementarlehrer, die grammatici die lateiniſchen Lehrer. Mone, Zeitſchr. II.— In der Urkunde über die Gründung der Schulen zu Npern v. J. 1252 werden die parvae scolae durch den Beiſatz charakteriſiert:„in quibus discipuli erudiri poterunt usque ad Catonem.“ Warnkönig, Flandr. Staats⸗ und Rechtsgeſchichte. II. Urkb. S. 170.
34) Vgl. Mone, Zeitſchr. XIII. S. 121.— Schönemann, Kodex für prakt. Diplomatik, S. 2 u. 3 zählt eine Reihe deutſcher Urkunden ſeit 1217 auf.— Böhmer in Haupt's Zeitſchr. f. deutſches Alterth. IX. S. 261. Auch im Cod. dipl. Lubic. finden ſich viele niederdeutſche Urkunden aus jener Zeit..
35) Darum heißen noch heute die Elementarſchulen fälſchlich auch Trivialſchulen. 8
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