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Bedeutung und Kraft, felbſt zur vollen Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten gelangt waren; als endlich die Hanſa, jener gewaltige Städtebund, die reichſten und mächtigſten Städte Deutſchlands von Nordweſt bis Nordoſt und bis zum Rhein und Main zu gemein⸗ ſchaftlicher Bethätigung ihrer Intereſſen vereinte.
Die günſtigſten Verhältniſſe für ein freies ſtädtiſches Leben und für bürgerliche Wohl⸗ fahrt fanden ſich unſtreitig im nordweſtlichen Deutſchland, beſonders in Flandern, wo ſchon ſeit Römerzeiten Gewerbfleiß einheimiſch war, und die Verbindung mit Frankreich und der rege Verkehr mit England die gewerbliche und geiſtige Thätigkeit ſteigerte 30); ſodann im Süd⸗ oſten, wo der Donauhandel den lebendigſten Verkehr mit dem Morgenlande unterhielt. Nun ſuchten die Städte ſich mehr und mehr von der Gerichtsbarkeit der kaiſerlichen oder biſchöflichen Vögte zu befreien, ja ſie wurden ſo frei und ſelbſtändig, wie die von alters her freien Reichs⸗ ſtädte Köln, Mainz, Straßburg, Baſel, Regensburg, Augsburg, Ulm u. a. Eiferſüchtig wachten ſie über ihre wirklichen oder vermeintlichen Rechte, die ihnen Kaiſer und Fürſten, Biſchöfe und Aebte durch Privilegien und Eide ſichern mußten. Die frühere Entfaltung ſolcher freien ſtädtiſchen Zuſtände in Italien und Frankreich waren nicht ohne Einfluß auf die deutſchen Städte geblieben, wo, wie dort, das Bedürfniß und Verlangen nach allgemeiner, dem wohlhabenden Bürger, Kaufmann und Künſtler entſprechenden Schulbildung erwachte 3¹). Ueberall, wo die vorhandenen Schulen dieſem Bedürfniſſe nicht entſprachen, weil die Zahl der Schulkinder zu groß, die Schule zu entlegen war, wo die Städte um ganze Stadttheile ſich vergrößerten, oder wo unvollkommen organiſierte, auch durch die ungünſtigen Zeitverhältniſſe in Rückgang gekommene Schulen, endlich an emporſtrebenden kleineren Orten noch gar keine Bildungsanſtalten ſich befanden, da bemühte ſich der Magiſtrat mit den Bürgern, dem empfun⸗ denen Bedürfniſſe bürgerlicher Bildung durch Errichtung von Schulen bei den entſprechenden Pfarrkirchen in Verbindung mit der zuſtändigen kirchlichen Behörde, dem Biſchofe oder Pfarrer, Abhülfe zu ſchaffen, ſowie einen gewiſſen Einfluß auf bereits vorhandene Pfarrſchulen zu gewinnen. Und wie die Städte im Anfang der chriſtlichen Zeit die erſten Pflanzorte der chriſt⸗ lichen Gemeinden wurden, ſo wurden ſie auch die Pflegerinnen der chriſtlichen Volksſchulen.
Man pflegt dieſe von den Städten gegründeten Schulen im Gegenſatz zu den Dom- und Stiftsſchulen gewöhnlich Stadtſchulen zu nennen, könnte ihnen aber noch beſſer den Namen Bürgerſchulen im eigentlichen Sinne beilegen. Da aber die bürgerliche Gemeinde damals glücklicher Weiſe nicht von der kirchlichen unterſchieden, auch die Schule ohne die Kirche oder außerhalb derſelben gar nicht denkbar war; da die Lehrer auch an dieſen Stadtſchulen anfangs ausſchließlich, ſpäter großentheils Geiſtliche waren; ſo kann zwiſchen Pfarr⸗ und Stadtſchulen um ſo weniger ſcharf unterſchieden werden, als die Gründung mancher Schulen ſich in ferne nicht nachweisbare Zeit verliert. Die Pfarrſchulen waren auch Gemeindeſchulen, wie ihrerſeits die Stadtſchulen ſtets Pfarr⸗ oder Kirchſpielsſchulen waren und den Namen der Kirche oder ihres Patrones trugen, mit der ſie verbunden waren. Selbſt die urſprüngliche Dotation durch die Kirche oder die Stadt läßt nicht immer den Charakter genau ermitteln, weil der Magiſtrat
30) Vgl. Cramer a. a. O. S. 237..
31) Welche Fortſchritte das Schulweſen in Italien im dreizehnten Jahrh. bereits gemacht hatte., läßt ſich aus der Angabe der Annal. Mediol. c. 59, p. 680 erkennen, nach welcher es damals in Mailand nicht weniger als achtzig Knabenlehrer gab; in Florenz aber beſuchten im vierzehnten Jahrh. an 8 bis 10 Tauſend Kinder beiderlei Geſchlechts die Leſeſchulen, 1000 bis 1200 Knaben die Rechenſchulen, 600 Knaben die vier Anſtalteu für Denk⸗ und Sgrachlehre. Vgl. Villani, historia Fior. ap. Murat I. 423 nach Hüllmann a. a. O. S. 334.


