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Zuſtand. Ich erleide zwar noch, denn ich empfinde, aber ich erleide, weil ich handelte. Hier iſt alſo zwar die Wirkung(die Empfindung) aber nicht die Urſache dieſer Empfindung phyſiſch. Es iſt kein Stoff von außen, ſondern ein Stoff von innen, eine Vernunftidee, was mein Gefühlsvermögen affizirt. Noch eine Stufe weiter, und ich handle, weil ich handelte, d. h. ich will, weil ich erkannte. Ich erhebe Begriffe zu Ideen und Ideen zu praktiſchen Maximen. Hier auf der dritten Stufe laſſe ich die Sinnlichkeit ganz hinter mir zurück, und habe mich zu der Freiheit reiner Geiſter erhoben.“ Dieſen letzteren Standpunkt karakteriſirt er ſpäter ſo: ¹) Moraliſchen Gemütern, denen aber die äſthetiſche Bildung fehlt, gibt die Vernunft unmittelbar das Geſetz, und es iſt bloß der Hinblick auf die Pflicht, wodurch ſie über Verſuchungen ſiegen.“ Ueberblicken wir kurz die angeführten Stellen, ſo ergibt ſich Sch.s Anſicht daraus folgendermaßen: Die ſittlichen Ideen wirken nicht unmittelbar be⸗ ſtimmend auf den Willen, ſie ſind nur wirkſam, wenn ſie Trieb, d. h. Gefühl werden. Der Wille hat einen unmittelbarern Zuſammenhang mit dem Gefühl. Das Gefühl, von dem hier die Rede iſt, muß aber ein den ſittlichen Ideen adäquates ſein, eine Vernunftidee muß das Gefühlsvermögen affiziren. Wenn alſo Kant das Gefühl ganz ausſchließt und Beſtimmung des Willens bloß durch das Sittengeſetz verlangt, ſo kann das nur einen Sinn haben, wenn wir uns den Standpunkt der vollendeten Sittlichkeit vorſtellen, wo das Gefühl als Zwiſchenſtufe zwiſchen der ſittlichen Idee und dem Handeln nicht mehr zum Bewußtſein kommt. Sch. erkannte ganz richtig, daß nicht die Vernunftidee, ſondern ein dieſer Idee entſprechendes Gefühl das den Willen beſtimmende Moment iſt, und ſetzte darum den Briefen über die äſthetiſche Erziehung des Menſchen das Wort Rouſſeau's als Motto vor: Si Gcest la raison, qui fait l['homme, c'est le sentiment, qui le conduit. Er erkannte, daß Kant's Pſychologie hier eine Lücke hatte. Freilich ſcheint es, daß Kant ſelbſt dieſe Lücke gefühlt hat; denn wenn er auch nicht zugeſteht, daß iede ſittliche Idee von dem entſprechenden Gefühle begleitet ſein muß, ſo ſtellt er doch dem ganzen Complex der ſittlichen Ideen einen Complex ſittlicher Gefühle, die Achtung, zur Seite. Achtung für's Geſetz iſt nach ſeiner Anſicht) die Sittlichkeit ſelbſt, ſubjektiv als Triebfeder betrachtet.
Sch. ſteht hier der Auffaſſung neuerer Pſychologen offenbar näher. Faſſen wir mit Wundt) die unmittelbare innere Thätigkeit, ſich den Dingen zuzuwenden, die wir begehren, oder diejenigen zu fliehen, die wir verabſcheuen, als Willen, ſo laſſen ſich alle Gemütsbewegungen als Reactionen des Willens auffaſſen. Sobald eine ſolche Reaction zu einer inneren oder äußeren Willenshandlung ſtrebt, ohne daß ſie noch in eine ſolche übergegangen iſt, nennen wir ſie Begehren. Wenn ſie dieſes Stadium des Strebens entweder noch nicht erreicht, oder, weil die Willenshandlung bereits ausgelöſt worden iſt, ſchon zurückgelegt hat, bezeichnen wir ſie als Gefühl. Das Gefühl iſt alſo Bewußtwerden des Willens, bevor er in das beſtimmte Stadium des Begehrens tritt. Es iſt gewiſſermaßen die elektriſche Wolke, aus der wie der Blitz bei gegebenem Anlaß der Entſchluß zur That ſpringt. Die ſittlichen Ideen nun müſſen, wenn ſie überhaupt Wert für das Handeln haben ſollen, eine beſtimmte danernde Beſchaffenheit des Willens, eine Eac im Sinne des Ariſtoteles, ausdrücken. Es iſt alſo klar, daß dieſe dauern⸗ den Willensrichtungen ſich im Moment des Bewußtwerdens als Gefühle kundgeben. Die Sprache drückt dies aus, indem ſie der ſittlichen Idee oft das entſprechende Gefühl zur Seite ſtellt, der Ehre das Ehrgefühl, der Gerechtigkeit das Rechtsgefühl u. ſ. w. Manche Ideen werden nur als Gefühle von der Sprache bezeichnet, wie Vaterlandsliebe, Nächſtenliebe. Dieſe Gefühle auf die Stufe der Vor⸗
¹) Br. 6 bei Michelſen. ²) Kritik d. pr. V. Drittes Hauptſtück. S. 134. ¹) Zeitſchr. für wiſſenſchaftl. Philoſophie III, 1. Ueber das Verhältniß der Gefühle zu den Vorſtellungen. Vergl. auch Schopenhauer, W. a. W. u. V. S. 61 und beſonders S. 69.


