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allgemein die Fähigkeit beilegt,„das Allgemeine zu veranſchaulichen, die allgemeinen Zwecke für beſtimmte Lebenskreiſe anſchaulich zu geſtalten.“
Es kann nicht die Aufgabe der nachfolgenden Betrachtungen ſein, dieſe Frage zu löſen. Eine ſolche Löſung iſt nur durch eine gründliche Unterſuchung, die auf das Weſen des Sittlichen und des Schönen ebenſo wie auf die Entſtehung der ſittlichen Ideen in der menſchlichen Seele eingeht, in be⸗ friedigender Weiſe herbeizuführen. Es ſoll vielmehr nur nachgewieſen werden, was aus der Sch.ſchen Abhandlung für die obige Frage zu gewinnen iſt und welchen Wert ſie für die Pädagogik hat. Es läßt ſich nämlich nicht verkennen, daß die weit verbreitete Anſicht von einem beſonderen Werte der äſthetiſchen Ausbildung für die Erziehung zur Sittlichkeit in Ermangelung klarer Gründe ſich auf die Autorität Sch.s ſtützt und zwar vorzugsweiſe auf dieſe Briefe. Auch das zuſtimmende Urteil Goethe's ¹) zu den erſten neun Briefen mag dabei von Einfluß geweſen ſein. Freilich erklärt es Tomaſchek) wegen der ‚„dichteriſch perſonificirenden Behandlung bloßer Begriffe“, wie ſie Sch. eigentümlich iſt, für„faſt unmöglich, das unzweifelhaft Richtige in der Anſicht von der Fruchtbarkeit der äſthetiſchen Stimmung für Denken und Handeln, ſowie von dem Zuſammenhang der Bildung des Geſchmacks mit der Cultur des Einzelnen und ganzer Völker aus der Sch.ſchen Entwicklung herauszuheben.“ Sollte alſo unſer Verſuch mißlingen, ſo könnte er doch vielleicht ſchließlich das Verdienſt haben, zu einer erfolg⸗ reichern Behandlung Anregung zu geben. Uebrigens beſchränkt ſich die nachfolgende Betrachtung auf den einen Punkt, in wiefern Sch. eine weſentliche Bedeutung des Schönen für die Sittlichkeit nach⸗ weiſt, und läßt den angeblichen Wert deſſelben für die intellektuelle Bildung hier bei Seite.
Kant hatte in der Kritik der praktiſchen Vernunft und in der Grundlegung zur Metaphyſik der Sitten das Ziel aller Erziehung in vollſter Reinheit und Schärfe unverrückbar feſtgeſtellt. In dem Beſtreben jedoch, die Sittenlehre von allen Beimiſchungen namentlich egoiſtiſcher Prinzipien zu reinigen, wollte er nur den durch die Vernunftgeſetze allein beſtimmten Willen als einen moraliſchen anerkennen.„Das Weſentliche alles ſittlichen Werts der Handlungen, ſagt er,¹) kommt darauf an, daß das moraliſche Geſetz unmittelbar den Willen beſtimme. Geſchieht die Handlung zwar gemäß dem moraliſchen Geſetze, aber nur vermittelſt eines Gefühls, welcher Art es auch ſei, das vorausgeſetzt werden muß, damit jenes ein hinreichender Beſtimmungsgrund des Willens werde, mithin nicht um des Geſetzes willen, ſo wird die Handlung zwar Legalität, aber nicht Moralität enthalten.“ D. h. alſo, ſie ſtimmt zwar äußerlich mit den Forderungen des Sittengeſetzes überein und hat auch für die Ge⸗ ſellſchaft den gleichen Wert wie die moraliſche, iſt aber dem Handelnden nicht als moraliſche Handlung anzurechnen. Der Gedanke der Pflicht an und für ſich allein, die Achtung vor dem Sittengeſetze, ſoll den Willen beſtimmen, abgeſehen von jeder Neigung, ja die Neigung ſoll gar nicht in Frage kommen. „Es iſt ſehr ſchön, aus Liebe zu Menſchen und teilnehmendem Wohlwollen ihnen Gutes zu thun, oder aus Liebe zur Ordnung gerecht zu ſein, aber das iſt noch nicht die ächte moraliſche Maxime unſers Verhaltens, die unſerm Standpunkte, unter vernünftigen Weſen als Menſchen, angemeſſen iſt, wenn wir uns anmaßen, gleichſam als Volontäre, uns mit ſtolzer Einbildung über den Gedanken von Pflicht wegzuſetzen, und(uns), als vom Gebote unabhängig, bloß aus eigner Luſt das thun zu wollen, wbzu für uns kein Gebot nöthig wäre.... Pflicht und Schuldigkeit ſind die Benennungen, die wir allein unſerm Verhältniſſe zum moraliſchen Geſetze geben müſſen.“ ⁴)
Indem Kant jede Mitwirkung der menſchlichen Neigung ausſchließt und beſtrebt iſt, den ſitt⸗ lichen Standpunkt möglichſt rein von aller eudämoniſtiſchen Beimiſchung zu halten, hat er, wie Leſſing
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¹) Briefwechſel No. 20 und 23. ²) Schiller in ſeinem Verhältniß zur Wiſſenſchaft. Wien 1862. S. 316. ³) Kritik d. pr. V. Drittes Hauptſtück. ⁴) Kritik d. pr. V. Drittes Hauptſtück. S. 146. 2. Aufl.


