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Nassau und Heinrich von Westerburg und vielen Herren und Rittern dem Bruder des letztge- nannten Herrn, Erzbischof Siegfried von Köln und dem Grafen Reinald I. von Geldern gegen den Grafen Adolf von Berg und Herzog Johann von Brabant zu Hilfe ¹) und focht am 5. Juni an der Seite seiner Verwandten in der Schlacht bei Woringen. Nach dem Tode seines Vaters Gerlach liess Johann I. sich von den Lehnsherrn belehnen. Die Belehnungsurkunde von Hessen und andere Urkunden, welche Grüsner(I. c. pg. 60 ff.) mitteilt, lassen erkennen, wie verwickelt die politischen Verbältnisse in Limburg waren. Während die Vogtei der Stiftskirche in Lim- burg den Herren von Limburg vom Erzbischof von Trier zu Lehn gegeben wurde,²) war die Herrschaft zu einem Drittel dem Reiche, zum andern Drittel den Landgrafen von Hessen und zum 3. dem Stuhle von Mainz ³) lehnspflichtig. Landgraf Heinrich bekennt in der Urkunde,¹) dass er auf Bitte und Ersuchen des Johann, Herrn von Limburg, das hess. Drittel an der Stadt „Lymperg“ mit allem Zugehör, dem sog. Byfank,³) demselben und seinen Kindern beiderlei Geschlechtes nach Lehnsrecht in ruhigen und friedlichen Besitz für alle Zeiten gegeben. Als besondere Gunst bewilligt derselbe dem genannten Herrn Johann, dass, wenn er ohne männliche Leibeserben sterbe, das gesamte Lehn ohne jeden Widerspruch auf die älteste Tochter des- selben übergehen solle.
1292, 5. Mai wurde Johanns Schwager Graf Adolf von Nassau in Frankfurt zum Könige gewählt. Ueber die Wahl war zwischen den Wahlberechtigten und dem neuen Könige verhan- delt worden, und Adolf hatte u. A. dem Kölner Erzbischofe Siegfried von Westerburg zur Deckung der Unkosten im Dienste des Reiches 25000 M. zugesichert und zum Pfande auch isenburgisch-limburgische Güter, so das Schloss Limburg gesetzt. So war also Johann für die Sache seines Schwagers mit seinem eigenen Besitztum eingetreten. Bei dem Abschlusse des betreffenden Vertrages am 26. April 1292 war er in Andernach zugegen gewesen und hatte sein Siegel dem nassauischen beigefügt; in einer Urkunde vom 29. Mai 1292, ausgestellt in Boppard wird Johann unter den Herren genannt, welche im Falle der Nichterfüllung der Versprechungen vom 26. April mit König Adolf in Neuss oder Bonn sich einlagern werden.⁰) Wenn berichtet wird, Adolf sei mit seinen Freunden und Verwandten am Wahltage in Frankfurt anwesend ge- wesen, so können wir auch Johanns Anwesenheit vermuten; sicher zählte er mit seinem Sohne Gerlach zu den Herren, welche sich in Aachen zur Krönung versammelt hatten. In der kurzen Zeit seiner Regierung war Adolf nicht karg in Gnadenerweisen an Fürsten, Grafen und Herren und Städte des Reiches; bei der schwachen Hausmacht war er ja auf die Unterstützung der Reichsstände angewiesen; allein Johann von Limburg scheint aus der Erhebung seines Schwa- gers und seiner Schwester kein Vorteil erwachsen zu sein. Ueberhaupt kann man, wenn man absieht von dem Gnadenerweis an seine Schwägerin Agnes, Gemablin des 1288 bei Woringen gefallenen Heinrich von Westerburg, Adolf keine ungewöhnliche Vorliebe für seine Verwandten vorwerfen.) Um so mehr verdient die Treue beachtet zu werden, mit der die Verwandten in schwerer Bedrängnis, selbst in der Katastrophe bei ihm ausharrten. Wie hoch aber Johann I. von Limburg geschätzt wurde, ersehen wir aus der Urkunde über die Verlobung Mechtildis von Nassau mit dem Baiernherzog Rudolf. Der junge Baiernherzog setzte seiner zukünftigen Ge- mahlin durch Urkunde vom 19. März 1294 Einkünfte aus verschiedenen Burgen, König Adolf seiner Tochter solche in Reichslehn am Rheine aus; zugleich wurde aber bestimmt, im Falle des Todes des Königs solle bei der Ordnung der Verhältnisse auch Johann von Limburg mit⸗- wirken. Am 2. Juli 1298 fiel König Adolf am Hasenbühel bei Göllheim, und König Albrecht wurde am 27. Juli in Frankfurt zum Könige gewählt.
Aum. ¹) Der sog. Limburger Erbfolgestreit(um das erledigte Herzogtum Limburg).
Anm ²) S. Grüsner l. c. pg. 67. Urkunde Balduins von Trier 1333, 24 Januar.
Anm. ³) Seit wann diese Verhältnisse bestanden, worauf sich insbes. das Recht des mainzer Stuhles grün- dete, kann ich aus den mir zugänglichen Quellen nicht feststellen. Erwähnt sei, dass Weilburg am 17. Jan. 1294 durch König Adolf vom Hochstifte Worms losgekauft wurde.
Anm. ¹) 1289, 12. Aug.
Anm.) Byfank, auch Bewang, ist nach Grimm Wörterb. Bd. 2, ein eingefriedigtes,„umfangenes“ Land, in einer Urkunde desselben Landgrafen Heinrich von 1308, 21. Juni heisst es: opidum Lympurg et omina bona tam intra quam extra opidum memoratum et in circuitu eius qui bivanc vulgariter appellatur., Grüsn. I. c. pg. 66.
Anm. ⁶) S. Schliephake l. c. Bd. 2 pg. 350 ff.
Anm.*) S. Roth I. c. pg. 151.


