Aufsatz 
Der Abschnitt des Galaterbriefes Cap. III, 15-22 mit besonderer Rücksicht auf Vers 20 ausgelegt : eine exegetische Monographie / vom ... G. W. Matthias
Entstehung
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als der Glaube. Stand dies aber fest, so unterlag es auch keinem Zweifel, dasz das Gesetz, obwohl es dem Verheiszungs- bundeum der Uebertretungen willen hinzugefügt worden war, doch keineswegs so angesehen werden konnte, als habe es einZusatz zu diesem Bunde sein sollen, der eine nach- träglicheAenderung desselben bezweckt habe. Und dies eben war es, was der Apostel hier zu beweisen hatte.

Werfen wir nun nach diesen Erörterungen noch einen Rückblick auf die Art und Weise, wie von V. 21 an argumentirt wurde, so ergibt sich, dasz die Beweisführung auch hier mehr- fach auf enthymematischen Schlüssen ruht. Als Enthymem bezeichneten wir schon die Protasis. Hatte sie doch den Satz: denn wäre hier das Gegentheil von 107νουο anzunehmen. so wäre ja das Gesetz als das Gesetz gegeben, das da könnte lebendig machen zu ihrer selbstverständlichen Voraussetzung! Mehr noch zeigt sich das Enthymematische der Schluszfolge in dem mit d angeknüpften Satze V 22. Hier ist nämlich nur der Untersatz ausgedrückt, dieser jedoch so, dasz aus ihm das Fehlende(d. i. der Obersatz und die Conclusion) sich sehr leicht ergänzen läszt. Der Obersatz würde lauten:da von aber. dasz die Gerechtigkeit aus dem Gesetze käme, könnte doch wohl nur alsdann die Rede sein, wenn es nicht That sache wäre, dasz die Schrift Alles ausnahmslos unter die Sünde gebannt hätte, damit offenbar würde*), dasz die Verheiszung aus Glauben, nämlich Glauben an Jesum Christum, denen, die da glauben, gegeben würde. Hieran würde sich dann, dem Sinne des mit eingeführten Satzes entsprechend, als Untersatz anschlieszen:nun aber ist dies eine unwidersprech- liche Thatsache. Als Conclusion folgte also:demnach kann auch davon, dasz die Gerechtigkeit aus dem Gesetze käme, mit Nichten die Rede sein. Das Weitere ergab sich nun in sehr natürlicher Gedankenfolge.Ist aber, so muszte veiter

*) Ueber diese Ergänzung zu der eigenthümlichen Brachylogie, wie sie bezüglich des hier und anderwärts Statt findet, vgl. meinen

Galaterbrief S. 142 Anm.