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so dem 2„οωι(V. 21) hier das 2⁊7 rlGrεᷣς als context- mäsziger Gegensatz rein und scharf gegenübertritt. Eben deshalb aber tragen wir auch kein Bedenken, diese Auffassung für sachgemäszer als die herkömmliche zu erachten. Welches also in Wahrheit(6ντςα) der»⁶⁵αος sei, der nicht blosz die dεταιόννν bringe, sondern eben damit auch die Kraft des Eο- 7roοσσ in sich trage, erscheint nunmehr, obwohl es nicht mit ausdrücklichen Worten gesagt ist, durch das z⁊ 1rlGνεκα dennoch klar genug angedeutet. Ohne Zweifel ist es der im Evangelium geoffenbarte vo⁵s: denn dieser ist ja der vιαος ie Migres(vgl. Röm. III, 27).
Was nun den Iuhalt unseres Satzes anlangt, so ist uns derselbe für den Zusammenhang mit dem Vorhergehenden von überaus groszer Wichtigkeit. Er dient dazu, bestimmt und ausdrücklich hervorzuheben, von welcher Bedingung Gott, auch nachdem er das Gesetz gegeben, die Theilnahme an der Ver- heiszung abhängig gemacht habe. Die Absicht Gottes, welche in dieser Bezichung unverändert feststand, ist in unserem Final-— satze sehr klar und bestimmt ausgesprochen.„Nicht aus dem Gesetze, so lautet diese Absicht,„sollte die Verheiszung (d h. metonymisch das Verheiszene, mithin die Soꝶ oder die 2*1οννα⁴αα) kommen; sie solite vielmehr aus Glauben, nämlich aus Glauben an Jesum Christum als den verheiszenen Samen, gegeben d. i. geschenksweise verliehen werden, dergestalt nämlich, dasz sic nur denen, die da glaubten(ergänze: und nicht denen, die sie durch Gesetzeswerke verdient hätten), als Gabe zu Theil würde.“ Deutlicher und nachdrucksvoller konnte jene Absicht Gottes wohl nicht bezeichnet werden. Dasz also Gott, als er das Gesetz um der Uebertretungen willen zum Verheiszungsbunde hinzufügte, für die Theilnahme an der Ver- heiszung nicht etwa eine neue Bedingung— die der Gesetzes- erfüllung— habe stellen wollen, dies war hiermit auf das Be— stimmteste ausgesprochen. Sollte doch, was ursprünglich(d. i. bei Stiftung des Verheiszungsbundes) für die Erlangung des Verheiszenen allein und ausschlieszlich Bedingung gewesen war, auch dem Gesetze gegenüber allein und ausschlieszlich Be- dingung bleiben! Und diese Bedingung war eben nichts Anderes


