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aber sehr klar die Idee des Bestimmtseins. In Verbindung mit dem prädicativen»εαο 2π hat demnach 266— deutlich den Sinn:„denn wäre es dasu bestimmt, das Gesetz zu sein, das da könnte lebendig machen.“ Nächst dem 2669, bedarf auch das v⁶ιοε ο ειν⁶αιινοο τοοπτοννααν einer Erläuterung. Der Begriff des»vô⁵αοs ist hier ganz allgemein der einer Vorschrift und zwar einer solchen, die auf die Soνςν Bezug hat, nämlich einer Vor- schrift über die Art und Weise, wie die Soν zu erlangen ist. Durch das deουνπαιανοο ist diese Vorschrift als eine solche be-— zeichnet, welche im Stande wäre d. i. die Kraft besäsze, die Lorn, zu vermitteln. Diese Kraft aber könnte natürlich, da die o*, eben Gegenstand der Verheiszung ist, nur derjenige vo⁵αοε haben, welcher identisch mit der Verheiszung und zwar mit der erfüllten Verheiszung wäre. Sinn der Protasis ist also: „denn wenn es(das Gesetz) als die erfüllte Verheiszung ge-— geben d. i. wenn es dazu bestimmt wväre, das Mittel zu sein, durch welches das Leben und somit der Gegenstand der Ver-— heiszung erlangt werden sollte.“
Dasz übrigens die erfüllte Verheiszung hier als ⁶νοα be- zeichnet wird, geschieht mit offenbarer Rücksicht auf das»o⁵⁵ der Frage. Gesetz und Verheiszung, obwohl an sich so ver- schieden, indem das Gesetz Werke, die Verheiszung Glauben fordert, werden so, ganz wie es das zτα der dem 401„νοιι vorausgegangenen Frage mit sich bringt, unter einen und den- selben Begriff gestellt. Wie also trotz dieser Verschiedenheit gefragt werden konnte, ob das Gesetz unter den Begriff der „Verheiszungen“ Gottes falle, ist nunmehr vollkommen klar. Es erscheint dies so wenig als ein Widerspruch, dasz der Aus— druck vielmehr durch den Doppelsinn des Wortes»o*ας an Kraft, Originalität und Bedeutsamkeit wesentlich gewinnt. Ganz dieselbe Eigenthümlichkeit der Darstellung, und zwar gerade mit Bezug auf das Wort„61⁹G angewendet, findet sich auch in anderen Stellen der paulinischen Briefe, so namentlich Röm. III, 27, wo von einem»o⁵αμος τ τςσεες im Gegensatze zu einem „1½ 16 Ʒο So ferner Röm. VII, 25, wo von einem„6 νιι dααi im Gegensatze zu dem 6,ν ⁶ϑέο die Rede ist (vergl. auszerdem noch Röm. VII, 23; VIII, 2; IX. 31).


