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es bezeichnet den Mittler des Gesetzes sehr anschaulich, wie er die empfangenen Tafeln, um sie vom Berge herabzutragen, in seiner Hand hielt. Dasz nun dieser Mittler Niemand anders als Moses sei*†), stand ebenso sehr nach dem hebräischen Texte wie nach allgemeiner Pradition fest. Zu verwerfen ist daher(S. Meyer z. d. St.) jede Auslegung, die von Moses absieht und entweder, wie die der meisten Vväter, Christum oder, wie die Schmiedet's(nova interpr. Gal. III. 19, 20, Num- burg. 1826), einen eigenen Engel— den Engel des Gesetzes— verstanden wissen will. Als ein ueμυε aber wird Moses, was eben in der Idee eines Mittlers liegt, hier insofern bezeichnet, als er zwischen Zweien, nämlich zwischen Gott und dem Volke lsrael(vgl. Act. VII. 38), Etwas auszurichten oder zu unterhan- deln hatte. Was dies war, wird ais etwas allgemein Bekanntes vorausgesetzt: es war ein Bund, welchen Gott mit jenem Volke errichten wollte. Wie vorher nur ein Bund Gottes mit den Stammvätern dieses Volkes, mit Abraham, Isaak und Jakoh, bestanden hatte, ein Bund nämlich, der auf der Verheiszu ng beruhte, so sollte nunmehr ein Bund mit dem ganzen Volke geschlossen werden, ein Bund nämlich, der auf dem Gesetze beruhen sollte. Der Mittler dieses Bundes aber sollte hierbei— so war es der Wille Gottes— sein Mittleramt in einer dop-— pelten Richtung üben: dem Volke Erael gegenüber so, dasz er diesem das Gesetz Gottes mit seinen Drohungen und Verhei- szungen offenbaren, Gott gegenüber so, dasz er diesem das
dpytXwy gegenüber schien uns die hergebrachte Erklärung, weil ihr zufolge die durch ³ schon ausgedrückte Beziehung lediglich wieder- holt sein würde, weniger passend als die von uns vorgesehlagene, ganz abgeschen davon, dasz die letztere den Vorzug der gröszeren Anschau- lichkeit haben dürfte.
*) Allerdings bezeichnet Aματο, wie Vogel(S. 531) aus der Ab- wesenheit des Artikels schlieszt, hier nur das Amt eines Mittlers, dies Amt aber offenbar mit Rücksicht auf eine bestimmte Person, welche eben die Trägerin dieses Amtes war. Dasz diese Person nicht näher bezeichnet ist, kann unseres Erachtens bei ihrer allge- meinen Bekanntheit nicht auffallen.


