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drα, nicht die Präposition eτ gebraucht hat. In Verbindung mit GiεαouewQmbte bezeichnet hier α, dasz das Gesetz nur mittel- bar eine ⁶ετααẽ von Engeln sei;*πα ürde diese ιτα᷑ε als eine unmittelbare bezeichnet habeu. Weil aber das Gesetz nur in dem ersteren, nicht in dem letzteren Sinne eine dοατιαειε on Eugeln ist, so konnte selbstverständlich hier nur dο⁶ nicht Eröstehen. Nicht also„Von wemes, sondern nur„durch wene das Gesetz angeordnet sei, sagt hier der Apostel. Jenes „von weme, eben darin aber die Angabe, wer als der un-— mittelbare UÜUrheber des Gesetzes zu betrachten sei, ver- schweigt er, gerade so wie er auch vorher bei bν αεοο (V. 17) und weiter bei 79006ν6(V. 19) vermieden haitte, den unmittelbaren Urheber der betreffenden Handlungen aus-— drücklich zu nennen. Dasz dies nicht ohne Grund geschehen sei, haben wir oben bei Besprechung von 6 νιο τ⁷ↄcqÿaeoo: bereits anerkannt. Worin aber dieser Grund bestehe, kann nicht hier, sondern erst später bei Erklärung von V. 20 ent- wickelt werden.
Wir kommen nunmehr zu der zweiten der zu dimτιιO gehörigen parallelen Bestimmungen. Es sind die Wocte: à* 7⁴ αιμια⁵τοι ⁴).
Geschichtlich gchen sie auf die Thatsache, dasz Moses die Gesetzestafeln, nachdem er sie von Gott empfangen hatte, zum Volk ISsrael herabtrug(Vgl. Exod. XXXI, 18; XXXII, 15).
Das ν vor 7εεαςο steht hiernach im cigentlichen Sinne**). Denn
*) Einzelne Kritiker(s. namentlich Tischendonf's 7. Ausg. des N. T.) interpungiren mit einem Komma vor?ν L2⁴ε⁴ dεi Dieser Inter- punction vermögen wir desbalb nicht beizustimmen, weil ihr zufolge die betreffenden Worte nicht als Parallelbestimmung, sondern lediglich als Epexegese zu—2. αp„oar erscheinen würden, ihre epexegetische Fassung aber auf Schwierigkeiten des Sinnes stoszen dürfte. Wir glauben daher, dasz die fraglichen Worte ohne Komma zu lesen sind.
**) Wir fassen also τ2Qxad nicht=„durch die Hand'(was nach hebräischem Sprachgebrauch einem bloszen„durch“ gleichkäme), obwohl wir ausdrücklich anerkennen, dasz diese Erklärung, sprachlich
genommen, durchaus keinem Bedenken unterliegt. Dem ³ vor


