Aufsatz 
Der Abschnitt des Galaterbriefes Cap. III, 15-22 mit besonderer Rücksicht auf Vers 20 ausgelegt : eine exegetische Monographie / vom ... G. W. Matthias
Entstehung
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auch der Satz ungereimt, dasz das Erbe aus dem Gesetze komme. AIs selbstverständlich wird diese Folgerung hier nicht weiter aus- gedrückt, und der Schlasz erscheint somit als ein enthyme matischer mit fehlender Conclusion. Die propositio major lautet: kommt nämlich das Erbe aus dem Gesetz, so kommt es nicht mehr aus der Verheiszungee, die propositio minor: dem Abraham aber ist Gott durch Verheiszung gnädig gewesen. Jene im Sinne behaltene Folgerung aber, wir meinen den Satz: also kommt das Erbe nicht aus dem Gesetz, ist der klare Beweis dafür, dasz das Gesetz nicht den Zweck gehabt haben könne, den Verheiszungsbund umzustoszen. Denn wenn das Erbe wie vor der Offenbarung des Gesetzes, so auch nach der- selben nicht aus dem Gesetze, sondern lediglich aus der Ver- heiszung kommt, so besteht ja die Verheiszung nach wie vor noch in voller Kraft, und das Gesetz kann mithin unmöglich als eineG.ειεμωςό˙⁸ι des Verheiszungsbundes betrachtet werden.

hem Gesagten müssen wir hier noch eine Bemerkung hin- zufügen. Nach der Art und Weise, wie Paulus V. 15 den so wichtigen Rechtsgrundsatz aufgestellt hatte, konnte hier vohl erwartet werden, dasz als derjenige, der den Verheiszungs bund durch das Gesetz nicht umgestoszen habe, Gott selbst genanut werden würde. Statt dessen ist hier nicht von Gott die Rede, sondern es heiszt nur:einen Bund, vorher gültig gemacht von Gott, macht das Gesetz nicht ungültig. Mit Recht macht hier Vogel(S. 528) auf diese Thatsache auf- merksam; aber so sehr wir diese auch anerkennen, so sind wir doch weit entfernt, den Folgerungen, welche dieser Ausleger daraus ableitet, irgendwie zuzustimmen. Aus welchem Grunde Paulus sich gerade so ausgedrückt habe, vermögen wir freilich erst später anzugeben; einstweilen genügt es, nur die That- sache festzustellen.

Mit V. 18 wäre also der erste Theil derjenigen Entwick- lung, welche an V. 15 anknüpft, abgeschlossen. Es müszte demnach nunmehr der zweite Theil dieser Entwieklung d. i. die Auseinandersetzung des Satzes folgen:die Offenbarung

des Gesetzes ist ebenso wenig eine Thatsache, welche sich als

eine à‿πιtaς des Verheiszungshundes betrachten liesze.