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Der erste jener Sätze wird nun V. 17 gefolgert:„so wenig Jemand, wenn er das Recht nicht verletzen will, daran denken darf, einen von ihm bereits gültig gemachten Bund umzustoszen, ebenso wenig hat das Gesetz, als es 430 Jahre später als die Verheiszung gegeben wurde, den Zweck haben können, den von Gott vorher gültig gemachten Verheiszungsbund aufzuheben.“
Zur Erklärung dieses Verses bemerken wir, dasz die Schlasz- worte:„le 10 7τιαορννι τμνν☛εαάGꝶQνλals Epexegese des vorhergegangenen Satzes zu fassen sind. Offenbar sind sie für den Zusammenhang rückwärts wie für den Zusammenhang vorwärts gleich bedeutungsvoll. Für den letzteren namentlich dienen sie dazu, den in V 18 folgenden Beweis in nachdrücklicher Weise einzuleiten Diesem ihrem Nachdruck entspricht es, wenn wir mit einem Punkt vorher interpungiren(s. Galaterbr. S. 133). Das zaτανονσα erklären wir als synonym mit ̈ᷣmνοdt. lu seiner Verbindung mit ννν oεέιμχρ△αᷣeν hat es contextgemäs⸗z den Sinn:„um zu erklären, dasz hinfort d. i. für alle Zukunft nur noch das Gesetz, eben damit aber nicht mehr die Ver— heiszung gelten solle.“
Dasz nun das Gesetz diesen Zweck in Wahrheit nicht ge— habt habe, wird V. 18 sehr deutlich aus der Ungereimtheit eines Satzes nachgewiesen, der aus der Annahme des Gegen-— theils mit Nothwendigkeit folgen würde.„Kommt nämlich“(so lautet dieser Satz)„kommt nämlich das Erbe(d. i. die S0 als Gegenstand der Verheiszung) aus dem Gesetz(ergänze: und dies würde nothwendig der Fall sein, wenn das Gesetz eben den Zweck gehabt hätte, die Verheiszung umzustoszen). so kommt es(dies wäre alsdann die unabweisliche Folgerung) nicht mehr aus der Verheiszung.“ Wie verkehrt aber die Fol- gerung sein würde, dasz das Erbe nicht mehr aus der Ver-— heiszung komme, beweist eine nicht zu bezweifelnde Thatsache, die Thatsache nämlich, dasz Gott dem Abraham lediglich durch Verheiszung(d. i. dadurch, dasz er ihm eine Verheiszung, nicht dadurch, dasz er ihm ein Gesetz gab) sich gnädig er— wiesen hat.„Ist aber’, so muszte hier weiter geschlossen werden,„ist aber jene Folgerung ungereimt, so ist es noth- wendig auch ihre Voraussetzung, mit anderen Worten, so ist


