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gender Weise:„Es scheint, als wäre mit dem Zweiten die Art und HWeise des Hursteren angegeben. Das blosze erweiternde Zusetzen, in welchem keine BReeinträchtigung der ursprüng- lichen Bestimmungen liegt, wird nicht als gesetzlich unzu lässig getadelt werden sollen. Hiergegen spricht jedoch zweierlei. 1) Hätte Paulus dies sagen wollen, so hätte er das zweite Satzglied dem ersten nicht disjunctiv beiorduen dürfen; vielmehr hätte er in diesem Falle nothwendig B*ιόειιαςσνιεινο schreiben müssen. 2) Das 1 2/ιιόσ⁴εοσασ erwähnt ganz all- gemein ein Hinzufügen von Bestimmungen zu einer diνανιη welche bereits eine eηνά̈ιιν̈νν sei, ganz abgesehen davon, von welcher Art diese Bestimmungen sind; hier also Ausnahmen zu statuiren und gerade auf diese Ausnahmen die weitere Erklä- rung zu gründen, verstöszt unseres Erachtens gegen den klaren Wortsinn und erscheint uns lediglich als Willkür.
Nach diesen Bemerkungen über Vogel's Erklärung theils des oë6eεle, theils des 2,π⁶³ισαα᷑οοσετ³α glauben wir als erwiesen annehmen zu dürfen, dasz die Auslegung dieses Erklärers in Betreff des 15 Verses nicht halthar ist. Erscheint aber diese Grundlage unhaltbar, so wird auch dasjenige, was auf derselben errichtet ist, nicht als haltbar erscheinen können. Bevor wir jedoch hierauf weiter eingehen, müssen wir zunächst an unsere Darlegung des Zusammenhanges wieder anknüpfen.
Der Satz V. 15 und mit ihm jene weiteren Sätze, die in demselben vermöge eines argumentum a minori ad majus ent-— halten waren, bedurften einer Einschränkung auf die speziellere Sphäre, für welche sie Gültigkeit haben sollten. V. 16 ent- hält diese Einschränkung. Paulus bezeichnet hier den Bund. auf welchen das Gesagte Bezug habe, speziell als einen Bund der Verheiszung. Und zwar bemerkt er ausdrücklich, die be— treffenden Verheiszungen seien solche, welche nicht blosz auf Abraham, sondern namentlich auch auf dessen Samen d. i. auf Christum gelautet hätten*). Welche Bedeutung nun diesem
*) Für die Erklärung des Einzelnen, insbesondere auch des Plurals
rorc meeαᷣœmω, vergl. meinen Galaterbrief S. 125 ff. In Bezug auf


