10
dieser Partikel(sie erscheint hier zwar als eine abgeschwächte, aber keineswegs als eine erloschene) gibt dem Gν νιοσστο hier den Sinn:„obwohl ein Mensch doch nichts weniger als wahr-— haftig iste“(vgl. Röm. III, 4). Durch dies 511⁹G ννιοσσιππο aber wird, da als Gegensatz von dν ϑορσισνο der Begriff„Gott“ vorschweht, ein argumenlum d minori ad majus klar angezeigt. Worin dies bestehe, unterliegt keinem Zweifel: es besteht, den oben erwähnten zwei Bestimmungen entsprechend, ebenwohl in zwei Sätzen, und zwar lauten dieselben: 1)„wieviel weni ger also wird Gott einen gültig gemachten Gottesbund um- stoszen; 2)„wieviel weniger also wird Gott einem solchen Gottesbunde noch eine Anorduung hinzufügen.“ Beide Sätze gründen sich auf das charakteristische Wesen Gottes im Gegen- satze zu dem eines Menschen, mithin auf die Stillschweigende Voraussetzung, dasz Gott wahrhaftig und nicht wie der sündige Mensch ein Lügner Sei.
Als Grundlage für die folgende Entwicklung hat nun der Satz V. 15 ein ganz besonderes Gewicht, und wir können daher nicht umhin, den Unterschied klar zu stellen, der hier zwischen der Erklärung Vogel's und der unsrigen Statt findet. Es be- zieht sich dieser Unterschied hauptsächlich auf zwei Punkte: 1) auf das 0002/, 2) auf das 2,τ⁶ισι⁴αςεεα Ii Betreff des „0Ge1G zunächst bemerkt Vogel:„obνdel ist nothenendig ein von dem Gꝓνιοιππ Ieoischiedener“ Wir dagegen erklären dies „Niemandes von einem Solchen, der einen Bund dieser Art(d. i. einen gültig gemachten Menschenhund) errichtete. Eine Ver- schiedenheit zwischen der Person des(uνϑρσιεοσσ und des oödele stellen wir hierbei nicht in Abrede. Sie besteht darin. dasz bei νννοσσιπτεοι die Idee eines Menschen mit Rücksicht auf sein Wesen, bei 0E0s die Idee eines Solchen blosz mit Rück- richt auf das Errichten eines Rundes vorschwebt Ist also
dνοι⁶=„ein Mensch, wie er seinem Wesen nach zu sein .»... pflegte, so ist 060=„Kkein Mensch, der einen Bund mit
einem Anderen(oder mit mehreren Anderen) errichtete.“ Keinen Falls dagegen können wir Vogel's Ansicht theilen, es sei ondei hier=„Niemand, insofern er bei dem Bunde(unmittelbar
wenigstens) ganz unbetheiligt ist, mit anderen Worten Niemand,


