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dasz ich jenes vord, um vor Allem dies zu erwähnen, in einer wesentlich anderen Bedeutung fasse. Dabei versteht sich jedoch von selbst, dasz diese veränderte Fassung von zœz auch auf die Erklärung anderer Punkte, welche direct oder indirect damit zusammenhängen, von mehr oder minder wichtigem Einflusz ist.
Einstweilen nun vermag ich keinen Grund aufzufinden, weshalb ich meine nunmehrige Auslegung als verfehlt zu be- trachten hätte. Gern bescheide ich mich jedoch dahin, dasz ihr vielleicht Gründe entgegenstehen, welche mir selbst noch nicht zum Bewusztsein gekommen sind. Das Urtheil Anderer musz ich hierin für unbefangener als das meinige anerkennen, und eben deshalb erschien es mir angemessen, meine theilweise veränderte Ansicht diesem Urtheile vorzulegen.
Den Zweck der nachfolgenden Abhandlung habe ich hier- mit wohl hinlänglich angezeigt. Für zeitgemäsz aber glaubte ich meinen Versuch, einen neuen Beitrag zur Erklärung der fraglichen Stelle zu liefern, schon deshalb halten zu dürfen, weil Vogel's Abhandlung in einer der geachtetsten theologischen Zeitschriften erschienen ist, dadurch aber das Interesse an ihrem Gegenstande in weiten Kreisen neu angeregt sein dürfte. Dasz ich bei dem gegenwärtigen Stande der Frage mich einer Bezugnahme auf Vogel nicht entziehen konnte, leuchtet ein; ich durfte es aber auch schon deshalb nicht, weil mir, wie ich gern anerkenne, gerade der Gegensatz gegen diesen Aus- leger Einzelnes klar gemacht hat, was mir sonst vielleicht dunkel geblieben wäre. Dasz aus meiner Abhandlung über den 4μεσειμε, wenn auch in veränderter Gestalt, hier Manches wiederholt werden muszte, wenn das Ganze klar und verständlich werden sollte, lag in dem Wesen der zu erörteruden Fragen und bedarf daher wohl keiner Entschuldigung.
Wir beginnen mit dem Worte, welches wir oben hereits als den Schlüssel zum Verständnisz der räthselhaften Stelle bezeichneten, d. i. mit z⁶
ZzZum Ausgangspunkt unserer Untersuchung nehmen vir hierbei die Bedeutung„unler.“ In sinnlich localer Beziehung ist dieselbe, wie schon die Lexika ausweisen, eine durchaus
geläufige(vgl. z. B. Hom. II. XXIII, 10: 2ανα¶ ¶1⁵⁴υωd ⁶Qè· ero;


