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jedoch gänzlich abweicht. Was insbesondere auch jenes zαι anlangt, So habe ich diejenige Ansicht darüber, wonach die Frage V. 21 heiszen würde:„so erstreckt sich das Gesetz wohl über Gottes Verheiszungen e ohne Weiteres aufgegeben. Und zwar bestimmten mich hierzu hauptsächlich die folgenden Gründe: 1) es bleiben dieser Fassung zufolge in V. 20 einige wesentliche Punkte unaufgeklärt; 2) die logische Consequenz in V. 21 ergibt sich so nicht ohne Zwang; 3) statt der Frage: „So erstreckt sich das Gesetz wohlhüber Gottes Verheiszungen?“ erwartet man vielmehr, dem) 2r,OrGrοοσεαm V. 15 entsprechend, die Frage:„So ist das Gesetz« wohl ein Zusalz zu Gottes Verheiszungen 2 In Betreff des letzteren Punktes habe ich nun zwar nachgewiesen(S. Galaterbr. S. 212), dasz das 1 jέωννοιιο V. 21, indem es die vorausgegangene Folgerung als falsch ab- weise, mittelbar zugleich diejenigen Sätze verneine, welche der erwähnten Folgerung als falsche Voraussetzungen zu Grunde lägen, und dasz daher in dem 1„νιτvOl—&enn auch nur indirect, doch dem» B,r 0ι‿‿‿εεαασι parallel, sich der Satz aus- gesprochen finde:.das Gesetz ist kein Zusatz zu dem Ver— heiszungsbunde.“ Eben dies aber, dasz der fragliche Satz hier nur indirect ausgesprochen sein vürde, schien mir der Haupt-— grund, weshalb meine Erklärung als unhaltbar zu verwerfen sei: denn was der ganzen Beweisführung zufolge als ein Haupt- gedanke erscheinen musz, das darf sich nicht etwa blosz indirect, es musz sich vielmehr mit Nothwendigkeit direct ausgesprochen ſfinden. So wenig ich nun hiernach Bedenken tragen konnte, meine Erklärung von zard und mit ihr einen wesentlichen Theil meiner Auslegung aufzugeben, so wenig habe ich doch geglaubt, an der Möglichkeit einer besseren Erklärung jenes schwierigen Wortes verzweifeln zu dürfen. Eine bessere Erklärung aber schien mir eine solche, die zweierlei in sich vereinige, einer— seits ein Festhalten an demjenigen, was ich an meiner früheren Auslegung für richtig, andererseits ein Vermeiden dessen, wWas ich an derselben für irrig erkannt hätte. Und eine solche Erklärung, so glaube ich, hat sich mir bei nochmaliger Durch- denkung der Sache dargeboten. Von meiner früheren Aus- legung der Stelle unterscheidet sich meine jetzige dadurch,
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