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nach dem ganzen Zusammenhang der Beweisführung hier nur ein vollkommen neuer, nicht ein im Vorhergehenden bereits enthaltener Gedanke Raum finden! Auf das Deut- lichste nämlich dürfte dies schon daraus hervorgehen, dasz das zi ον ο„6οοσςσ(V. 19) und weiter fortführend das o ds αεοεπα νος dx ori, 6 ds ες elg orir unzweifelhaft darauf abzweckt, wesentlich neune Momente in die Gedankenentwicklung einzuführen.
Nach diesen Erörterungen wüszten wir nun freilich nicht, wie der Satz: das Gesetz ist nicht gegen die Gottesverheiszungen“ anders als unter dem Gesichtspunkt einer Tautologie erscheinen könnte. Haben wir aber auch das Recht, eine solche hier anzunehmen? Wir bestreiten dies. Wissen wir doch, dasz Tautologieen sonst nicht in der Weise des Apostels liegen! Hier vol- lends würde eine solche um so weniger zu begreifen sein, wenn man im Hinblick auf V. 20 bedenkt, durch welche Vermittlungen Paulas hindurchgehn muszte, um zu einem solchen rein tautologischen Satze zu ge- langen.
Wie sehr nun eine solche Tautologie schon an sich betrachtet hier befremden müszte, ist durch das Bemerkte wohl hinlänglich dargethan. Wir fügen noch Etwas hinazu, wodurch dies Befremden gerade in dem vorliegenden Falle sich noch wesentlich steigern müszte. Man be- trachte vor Allem nur den Inhalt der in V. 17 und 18 vor- ausgegangenen Sätze! Wie klar und erschöpfend ist hier der Gedanke:„das Gesetz dient nicht dazu, die Gottes- verheiszung aufzuheben“e hingestellt und begründet wor- den! Und das, was hereits so deutlich und so vollständig gesagt war, das hätte Panlus hier noch einmal und noch


