Aufsatz 
Über den mesites des Galaterbriefes : Abhandlung / vom ... Matthias
Entstehung
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Inhalt jener. anderen Sätze, nichts weniger als passend ist! Denn wie würde der fragliche Satz zu erklären sein? Doch wohl so:das Gesetz steht nicht im Wider- spruch mit den Gottesverheiszungen, mit anderen Wor- ten, es enthält nicht Bestimmungen, die als das Ge- gentheil jener Verheiszungen zu betrachten wären. Ver- gleichen wir nun diesen Sinn mit den aus V. 17 und 18 angeführten Worten, so gerathen wir der Auslegung Meyer's gegenüber in nicht geringe Verlegenheit. V. 17 und 18 nämlich war doch der Satz aufgestellt und be- wiesen worden, es könne das vierhundert und dreiszig Jahre nach der Verheiszung gegebene Gesetz nicht dazu gedient haben, die Verheiszungaufzuheben. Welch ein Unterschied aber besteht wohl zwischen diesem Satze und jenem anderen:das Gesetz ist nicht gegen die Gottesverheiszungen, vorausgesetzt, dasz dieser Unter- schied ein wesentlicher sein soll? In der That vermögen wir einen solchen nicht aufzufinden; vielmehr glauben wir, dasz der letztere Satz deutlich in dem ersteren be- griffen ist. Enthielte nämlich das Gesetz Bestimmungen, die als das Gegentheil der Gottesverheiszungen zu be- trachten wären, so könnte dasselbe offenbar nur dazu gedient haben, jene Verheiszungen aufzuheben. Denn in diesem Falle hätten ja, da das Gesetz eben vierhun- dert und dreiszig Jahre später als die Verheiszung gegeben wurde, nur noch diejenigen Bestimmungen gelten können, die Gott im Gesetze, nicht mehr diejenigen, die er in der Verheiszung getroffen hätte! Es ergibt sich also, dasz der Satz:das Gesetz ist nicht gegen die Gottesverheiszungen hier durchaus nicht als ein

neuer Gedanke erscheinen würde. Und doch könnte