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den Inhalt desselben nunmehr auch nach seinem Zusam- menhaug mit dem Vorhergehenden betrachten.
An und für sich freilich scheint dieser Satz nichts Verfängliches zu enthalten: Wollen vir aber in der Erklärung nicht auf Abwege gerathen, so müssen wir un- streitig den Zusammenhang nach seiner Ganzheit ins Auge fassen. Dazu gehört natürlich in dem vorliegenden Falle, dasz wir namentlich auch die dem 1½% m„ϑέννοιτο vorausge- gangenen Sätze genauer berücksichtigen. Was nun diese betrifft, so haben wir namentlich auf V. 17 und 18 hin- zuweisen. Die betreffenden Worte lassen wir hier zu- nächst im griechischen Texte folgen: εαορνηυχηιην aousr rreενεν d7r0 05 εοο§Gμέ̈ιd τeroοανοασα ααά rodeντονεα er- yeyovche»6 soουι desei, elg 20 Eareeſacs T. errup'εdiv. Ei„do er voον οονοια, odztrt ercyyella 1 ᷣ ,0 r dν eετανεᷣς εναενςστα 9269. Dies heiszt aber in wortgetreuer Uebersetzung; „Einen Bund, vorher gültig gemacht von Gott, macht das vierhundert und dreiszig Jahre nachher gekommene Gesetz nicht ungültig, um die Verheiszung aufzuheben. Kommt nämlich das Erbtheil aus dem Gesetze, so kommt es nicht mehr, aus der Verheiszung; dem Abraham aber ist Gott durch Verheiszung gnädig gewesen*).““ Wie verhält sich nun hierzu der Satz:„das Gesetz ist mit Nichten gegen die Gottesverheiszungen?“ Wir
behaupten: so, dasz sein Inhalt, verglichen mit dem
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*) Zu nsdοιστ αμ ein aur zu ergänzen, so dasz das Object der Handlung die xX„ꝗ6ονκᷣ wäre(s. Meyer z. V. 18), scheint uns nicht gerechtfertigt, da die absolute Fassung des Begriffes vollkommen ausreicht.


