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Cοπετοπισι, was nach allgemein gebilligter Erklärung heiszen soll:„angenommen, es würe das Gesetz und nicht die Verheiszung als dasjenige gegeben worden, was Leben zu bringen vermag.“ Soll nun anders der geführte Be- weis logisch richtig sein, so müszte dies zweite„ange- nommen“ mit jenem ersten d. i. mit dem Satze:„ange- nommen, das Gesetz wäre gleichwohl gegen Gottes Verheiszungen“ dem substanziellen Sinne nach einen identischen Inhalt haben. Eine Verschiedenheit wäre hierbei nur insoweit zulässig, als dieselbe lediglich auf die Form des Ausdrucks, nicht zugleich auf den Stoff des Gedankens Bezug hätte. Es würde also nur noch die Frage zu erörtern bleiben, ob jene ldentität des Sinnes, wie sie logisch erfordert wird, in Wahrheit hier Statt finde. Unseres Erachtens findet sie nicht Statt*).
*) Meyer(s. Comm. z. V. 21) erklärt hier so:„Wäre nämlich das Gesetz den Verheiszungen zuwider, so müszte das Gesetz im Stande sein, das Leben zu vermitteln; wenn aber dies, so käme wirklich aus dem Gesetz die Gerechtigkeit, wuas aber nach der Schrift nicht der Fall sein kann(V. 22).“ Ueber die an sich schwerlich einleuchtende Consequenz der beiden ersten Sätze:„Wäre nämlich— zu vermitteln“ bemerkt Meyer, um dieselbe ins Licht zu stellen, in einer Anmer- kung:„Diese Consequenz beruht anf dem Dilemma: Entweder durch die Verheiszungen oder durch das Gesetz kann das Leben vermittelt werden; steht also das Gesetz den Verheiszungen entgegen, so dasz diese nicht mehr gelten sollen, so musz das Gesetz das Leben vermitteln können.“ Allein selbst abgesehen davon, dasz der Satz:„Wäre nämlich das Gesetz den Ver- heiszungen zuwider“ nicht im Texte steht(und fär den indirecten Beweis war er doch von besonderer Wichtigkeit und durfte daher wohl am wenigsten wegbleiben), will es uns doch scheinen,


