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Den Beweis dieser Behauptung dürfen wir natürlich nicht schuldig bleiben. Verlangt dies doch schon unsere hohe Achtung vor einem Ausleger, dessen treffliche Com- mentare in so weiten Kreisen die verdiente Anerkennung gefunden haben! Dem Zwecke dieser Abhandlung aber dürfte ein genaueres Eingehen auf das, was wir an Meyer's Erklärung vermissen, am wenigsten fern liegen. Dieser Zweck nämlich geht dahin, die viel bestrittene Stelle noch einmal zu besprechen. Die Nothwendigkeit einer solchen Besprechung aber dürfte am deutlichsten einleuchten, wenn wir die Gründe nachweisen, aus welchen wir uns überzeugt halten, dasz von den bisherigen Erklärungsversuchen kein einziger die Möglichkeit des Ge- lingens bot. Und gerade zu einem solchen Nachweis wird uns der Versuch, Meyer's Erklärung näher zu beleuch- ten, ganz ungesucht eine passende Veranlassung darbieten: denn was wir gegen Meyer zu bemerken haben, das gilt wenigstens zu einem wesentlichen Theile auch mit Bezug auf alle anderen Ausleger, insoweit deren Er- klärungen zu unserer Kenntnisz gekommen sind. Machen wir also zunächst Meyer's Erklärung zum Gegenstand einer möglichst eingchenden Prüfung!
In der Beweisführung, zu welcher V. 20 als Glied gehört., unterscheiden wir überhanpt vier Sätze, welche wir, um für die nachfolgende Darstellung eine gröszere Kürze zu ermöglichen, hier speziell als die eigentlichen Beweisglieder aufführen. Das erste dieser Glieder ist der Satz: ò dε ιμεαεπαμα έν⁵σ ο t, das zweite der Satz: 0 ν ες elc 2ortν, das dritte die folgernde Frage: 0 00»„„6⁴οςο ταά☚σσ⁴ τωα επταένεκαειισᷣ¶õĩτ Hεον;
das vierte endlich die Antwort: 1„νέ̈νοιτο in Verbin-


