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dammend, vollkommen wahr redet und ohne Trug richtet, während der V. 4. Menſch, ſeine Sünde in ihrer Fluchwürdigkeit nicht anerkennend, nur allzu oft unwahr von ihr redet und ſtatt ſie zu richten, ſie vielmehr
nur allzu oft zu beſchönigen trachtet.
Dies iſt m. E. der klare Sinn der hebräiſchen Worte in der vor⸗ liegenden Pſalmſtelle. Vergleichen wir nun mit der gegebenen Erklärung den Wortlaut der alexandriniſchen Ueberſetzung, ſo ergibt ſich, daß der Hauptſatz mit dem Originale wörtlich übereinſtimmt, im Nebenſatz da⸗ gegen mehrfache Abweichungen Statt finden. Dieſe Abweichungen ſind: 1) diαααια ν*ε ſtatt dixαοο„ναν, 2) 8ν r 16„ Gou ſtatt dν ε Ibyeuν σε, 3) virr,ops ſtatt*α.ααάαο ⁷υν, 4)„ν 1 mποιννεεσσασα d ſtatt 3„ τ½☚᷑¶tQmœcl°h 4„ de. Die erſte dieſer Abweichungen iſt ganz uner⸗ heblich, da„gerechtfertigt werden in ſeinen Worten“ nichts Anderes iſt als„für gerecht erkannt werden(= gerecht erſcheinen) in ſeinen Worten,“ der Ausdruck„gerecht ſein“ aber, wie ihn das Original darbietet, hier offenbar nur den Sinn von„gerecht erſcheinen“ hat, mithin die Ueberſetzung nur inſofern verſchieden iſt, als ſie eine Er⸗ klärung jenes Ausdrucks in ſich ſchließt. Eben ſo wenig kann hier die zweite Abweichung in Betracht kommen; denn der Unterſchied beider Ausdrucksweiſen beſteht lediglich darin, daß der Ueberſetzer, unſtreitig um den Ausdruck dem griechiſchen Idiome mehr anzupaſſen, die con⸗ erete Bezeichnung gewählt hat, während im Hebräiſchen, entſprechend dem Infinitiv des parallelen Gliedes, die abſtracte gebraucht war. Es bleiben alſo nur die unter Nr. 3 und 4 aufgeführten Unterſchiede. Was nun zunächſt Nr. 4 betrifft, ſo kann ein weſentlicher Unterſchied zwiſchen 01„& und z0» e¹„ nur dann zugeſtanden werden, wenn 0lveανQ als Paſſivum(=„wenn du gerichtet d. i. lfalſch! be⸗ urtheilt wirſt von den Menſchen“), nicht aber, wenn es als Medium =„wenn du rechteſt“) genommen wird. Daß nun dieſe paſſive Faſſung mit dem Sinne des Originals ſchlechthin unvereinbar iſt, unter⸗ liegt keinem Zweifel. Aber, muß man hier billig fragen, was berechtigt denn zu der Annahme, daß der Ueberſetzer, der doch unzweifelhaft des Hebräiſchen wie des Griechiſchen mächtig war, einen ſo leichten und kla⸗ ren Wortſinn, wie ihn der hebräiſche Text darbot, ſo auffällig mißver⸗ ſtanden und ſo arg verunſtaltet haben ſollte? Das Räthſel dieſer Frage erſcheint in der That ſchwieriger als das Räthſel der Worte ſelbſt. Mit Nothwendigkeit wird man alſo wohl zu der Frage hingedrängt, ob nicht die mediale Faſſung von zoiveoat einen beſſeren Sinn biete. Als Medium aber heißt zεyoναι nach unzweifelhaftem Sprachgebrauche (vgl. aus dem N. T. Matth. V, 40; 1. Kor. VI, 1)„rechten.“ Man
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