Aufsatz 
Das 3. Kapitel des Briefes an die Römer : übersetzt und ausgelegt ; ein exegetischer Versuch / vom ... G. W. Matthias
Entstehung
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keineswegs aber von einer Treue Gottes gegen die einzelnen gleichviel V. 3. wie beſchaffenen Individuen dieſes Volkes redet. Den eigentlichen Kern des jüdiſchen Volkes nämlich oder vielmehr das Volk, dem die Verheißung galt, waren eben jene Treuen in Israel, welche ſich durch das Geſetz zur Buße und durch die Verheißung zum Glauben leiten ließen. Bei denjenigen alſo, welche ſich in Bezug auf ſeine 161 untreu erwieſen hatten oder künftig ſich noch untreu erweiſen würden, konnte ſelbſtverſtändlich von einer Mlores Gottes gar nicht die Rede ſein: denn dieſe Bundestreue bezog ſich ja, wie im Begriffe des Bun⸗ des liegt, einzig und allein auf die, welche den Bund mit Gott hal⸗ ten, nicht aber zugleich auf die, welche den Bund mit Gott brechen würden. Für die Untreuen mußte vielmehr das, was für die Treuen

ein Vorzug war, zu einem deſto größeren Nachtheil ausſchlagen,

ein Satz, den der Apoſtel, durch eine weitere dialektiſche Entwicklung

des in V. 1 aufgeſtellten Themas hindurchgehend, als Reſultat einer be⸗ ſonderen Argumentation ſpäter(ſ. V. 9) ſelbſt aufſtellt*).

V. 4. Mit größter Entſchiedenheit verneint der Apoſtel durch V. 4. 1* ocro die aufgeworfene Frage und beſtätigt ſomit die Wirklichkeit des durch 710010» u6 angegebenen Vorzugs. Die Verneinung ſelbſt aber bedurfte eines Beweiſes, und Paulus bleibt ihn ſeinen Leſern nicht ſchuldig. Natürlich war ein Zweifel an der Treue Gottes, wie ihn die V. 3 aufgeworfene Frage ausſprach, nur dann möglich, wenn man einen Augenblick vergaß, daß Gott wahrhaftig und nicht wie der ſündige Menſch ein Lügner ſei. Was alſo bei jener Frage außer Acht gelaſſen war, mußte wieder zum Bewußtſein gebracht und dem ausgeſprochenen Zweifel gegenüber als anzuerkennende Wahrheit geltend gemacht werden. Es geſchieht dies in dem Satze:ννεέι peuoryg. Nach Form und Inhalt findet derſelbe in dem Bemerkten ſeine Erläuterung. Impe⸗

*) Was oben über dmioeuναν, nlorycay, dmirla und nlorw bemerkt wurde, findet ſich den Hauptgrundzügen nach in meinerexegetiſchen Abhandlung über Röm. III, 1 20(Programm des Gymnaſtums zu Hanau vom Jahr 1851) bereits entwickelt. Gegen die dort verſuchte Ausführung ſind von Tholuck auf S. 122 ſeines Commen⸗ tars(5. Ausg.) folgende Bedenken erhoben worden: 1) daß in dem mioreuewy doch ebenſo wie in dem deutſchen Worteanvertrauen das Moment der mlorzs zurückge⸗ treten ſei, 2) daß eben darum eine Paronomaſie von zntoryoay und nioreuzcav doch nur dann zugegeben werden könnte, wenn à ols 2noeuoæy ausdrücklich dabei ſtände, 3) daß Untreue gegen Geſetz und Verheißung doch keinen klaren Begriff ergebe. Auf jeden dieſer Punkte iſt in der zu V. 2 und 3 oben entwickelten Erklärung ſpeziell ein⸗ gegangen worden.