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Nach den von Flegler und Hartmann beigebrachten Stellen aus verſchiedenen Kapitularien Karls des Großen und Ludwigs des Frommen ergiebt ſich nämlich, was die öffentlichen Anſtalten zur Perſonenbeförderung in jener Zeit anlangt, nur folgendes als thatſächlich.
Auf einigen— vielleicht drei— großen Reiſelinien, von denen eine ſicherlich aus Frankreich über die Alpen nach Rom führte, waren an ſchon früher beſtimmten Orten(locis constitutis) beſondere Beamte auf⸗ geſtellt, die für die Aufnahme, Bewirtung und Weiterbeförderung der in königlichem Auftrage reiſenden Beamten (missi)— ſowie auch wohl fremder Geſandten— Sorge zu tragen hatten. Sie mußten ſtets am Platze ſein; die Lebensmittel aber und die Pferde waren— jedenfalls auf die beſondere Anordnung dieſer Beamten— von den den Manſionen benachbarten Unterthanen des Königs zu ſtellen; unter den„mansiones“ ſind jetzt nur ſolche Orte zu verſtehen, in denen die Reiſenden ihre Tagereiſe beendeten und Nachtquartier machten.
In den anderen Teilen des Reichs, die nicht durch eine jener großen Reiſelinien berührt wurden, war jedermann verpflichtet zur Aufnahme, Verpflegung und Weiterbeförderung) der königlichen Beamten(capit. von 803 und 815) und der von oder nach Hofe reiſenden fremden Geſandten(cap. von 815 und 823). Waren die„missi“ Biſchöfe, Äbte oder Grafen, ſo hatten ſie, ſo lange oder ſo oft ihre Reiſe ſich in der Nähe ihres Bezirks, Lehns u. ſ. w. bewegte, für ihren Unterhalt ſelbſt zu ſorgen, und erſt wenn die Reiſe in weitere Entfernungen führte, waren ſie auf freien Unterhalt in dem Maße andewirſen⸗ als dies im Reiſepaß (tractatoria) vorgezeichnet war.
Endlich war feſtgeſetzt, daß überhaupt alle Leute, die im Intereſſe des Königs eine Reiſe unternahmen, überall wenigſtens freie Aufnahme und freie Verköſtigung unterwegs zu fordern hatten(cap. von 803).
Von einer Art Perſonenpoſt, wie ſie im römiſchen Reiche beſtanden hatte, iſt alſo zu Einhards Zeit nicht mehr die Rede. Was ſich von dem römiſchen Poſtweſen in dem ehemals römiſchen Gebiet nördlich der Alpen und der Pyrenäen bis auf Ludwigs des Frommen Zeit erhalten hatte, war im Grunde nur das: daß die Reiſen des Königs, ſeiner Beamten, Geſandten u. ſ. w. ermöglicht, erleichtert oder gefördert wurden durch Frohndienſte derjenigen königlichen Unterthanen, deren Ortſchaften durch ſolche Reiſen berührt wurden.
Sehen wir nun zu, inwieweit wir auf den vielen Reiſen, von denen uns die translatio Kenntnis giebt, die erwähnten, durch königliche„tractatoriae“ gebotenen Reiſevorteile benutzt finden.
Daß Einhards Boten(Kleriker oder Knechte), wenn ſie im Auftrage ihres Herrn reiſten, oder überhaupt Perſonen, die in eigenem Intereſſe eine Reiſe unternahmen, auf ihres Herrn reſp. auf eigene Koſten reiſen mußten, verſteht ſich nach dem Geſagten von ſelbſt. Solche Leute mußten ſelbſt ſehr weite Reiſen auf ihren eigenen oder ihres Herren Tieren machen, da an einen Wechſel der Pferde nicht zu denken war. Hierfür einige Beiſpiele. In dem ſchon erwähnten Briefe(ep. 50) ſchreibt Einhard über einen Boten, dem er zwei Briefe mitgegeben hatte:„si forte per lassitudinem iumentorum, ut evenire solet, longius ire non poterit, precor, ut litteras... Folconi.... per aliquem dirigas.“ Deusdona ferner, der„pro suis necessitatibus regis opem imploraturus- nuch Aachen gekommen war, bat daſelbſt unſeren Einhard,
von dem er erfahren hatte, daß er zwei Mauleſel beſäße, ihm zur Rückreiſe den einen zu ſchenken. Einhard
gab ihm das gewünſchte„jumentum“ und fügte noch Geld hinzu„propter viaticum“, das wohl für Ratleik mit beſtimmt war. Auch dieſer unternahm die weite Reiſe nach Rom und zurück ſicherlich auf Tieren, die ſeinem Gebieter gehörten; denn in Pavia z. B. raſtete er auf der Rückreiſe einige Tage„propter iumentorum, in quibus venerant, refectionem.“
Die in der translatio erwähnten Geſandten des Papſtes genoſſen indeſſen auf ihrer Reiſe nach Deutſchland offenbar diejenigen Vorteile, deren reiſende königliche Beamte auf den feſtgeſetzten großen Reiſelinien(von denen eben eine über die Alpen nach Rom führte) teilhaftig wurden, d. h. alſo freien Unterhalt und raſche Weiterbeförderung, wofür durch andere Beamte Sorge zu tragen war; denn erſtens wußte Ratleik,
) ut sicut liberi homines..... missis nostris..... aut legatis.....(mansiones) B eas faciant et ad subvectionem eorum veredos donent, heißt es in dem Diplom von 815.


