68 hin, wodurch die waldeckiſche Kirche nach ſeiner Ueberzeugung die ihr nöthigen Mittel erlangen muß, auf den Anſpruch der Kirche an das Stift Schaacken.. 2*
C.⸗R. C. hatte nämlich„1. alle auf Pergament geſchriebenen Urkunden und Stiftungsbriefe, 2. die vorhandene Geſchichte des Stifts, 3. die Statuten von 1609 und 1810, 4. Ausübung der Präſentation zu dem Patronat“ ſorgfältig durchforſcht und dadurch die Ueberzeugung gewonnen, daß das Gut des Stifts„kirchliches Gut iſt.“ Er legte dies in ſeinem gründlichen Referat vom 20. Mai 1853 dar, und beantragte, das Conſiſtorium ſolle ſich„an Su Durchlaucht als Schutz⸗ und Schirmherr des Kirchengutes und summus episcopus wenden, die Kirche wieder in den Beſitz des im Jahre 1848 widerrechtlich zu Staatsgut erklärten Vermögens des ev. Kloſters und Stifts Schaacken zu ſetzen.“„Ich will es verwendet wiſſen“, ſagt er,„nach den Anſichten der Reformatoren— Luther und Melanchthon— und wozu es geſtiftet iſt, nämlich zu„Gottes Dienſte und Ehre: zu rein kirchlichen Intereſſen und ſofern dieſem Genüge geſchehen, auch zur Förderung des ev. Volksſchulweſens.“.
„Dieſe durch das erſtattete ausführliche Referat auf einen für die rechtliche Beurtheilung ganz neuen Standpunkt geführte Angelegenheit“ wurde„von ſolcher Wichtigkeit und ſpeciell für das Intereſſe der ev. Kirche des Landes von ſolcher Erheblichkeit“ erachtet,„daß ſie an weiteres Conſiſtorium“ gebracht wurde.
Den 29. Auguſt 1854 wird von Curtze nochmals beſonders der Punkt wiederum erörtert, daß Schaacken weder zur Zeit der Reformation, noch 1810 nicht ſäculariſirt, ſondern nur refor⸗ mirt, geändert ſei.„Durch die Maßregeln, welche der Staat, heißt es in der Erörterung neben⸗ bei,„ſeit dem Jahre 1848 ergriffen hat, werden unſerer Kirche, ihren Dienern, den milden Anſtalten des Landes jährlich Tauſende entzogen, und ich glaube, eine desfallſige Be⸗ rechnung würde ergeben, daß unſerer Kirche aus den Einkünften von Schaacken kaum ein hin⸗ reichender Erſatz erhalten wird für die Verluſte, die ſie ſeit 1848 theils ſchon erlitten hat, theils noch erleiden wird.“„Die Einkünfte des Stifts Schaacken betragen 3000 Thlr. Iſt das zu viel, wenn dieſe die Kirche verlangt: und verlangt, weil ſie ohne dieſelben ihre Aufgabe nicht mehr gehörig erfüllen kann?—“ Nach mündlichen Aeußerungen wollte Curtze aus den Ein⸗ künften des Stifts zunächſt die gering dotirten Pfarrſtellen verbeſſert wiſſen. Er hat ja auch früher(vergl. Waldeck. Kirchen⸗Blatt 1854 Nr. 7) Verbeſſerung der geringſten Pfarrſtelle bis zu 400 Thlr. verlangt. Hierauf iſt, am 28. Juni von Fürſtl. Conſiſtorium ein ausführliches Schreiben an Fürſtl. Regierung ergangen, worin aber nicht Herausgabe des Stifts, ſondern entſprechende Entſchädigung gefordert wird.
Das Vierte, was wir zuletzt noch in ſeinem kirchenregimentlichen Wirken hervorzuheben haben, iſt ſeine Stellung zur Confeſſionsfrage.
— Curtze war in Folge ſeiner Schul⸗ und Univerſitätsbildung rationalen Anſichten zugethan, ſein tiefes Gemüth bewahrte ihn aber vor Einſeitigkeit darin. Seine Ueberzeugung wurzelte in dem Bibelworte: er iſt immer tiefer in daſſelbe eingedrungen. Man könnte ſeine Richtung kurzweg als die evangeliſch⸗chriſtliche bezeichnen— im Gegenſatze gegen das Betonen des ſpeeifiſch Confeſſionellen. In frühern Jahren berief er ſich öfter auf Wegſcheider, Bretſchneider, daneben aber und bald vorzugsweiſe auf Luther, auf Spener, ſowie auf Jeden, bei welchem er religiöſe Wärme, ächtes, ungefärbtes Chriſtenthum fand. Er war„aus vollſter


