63 ſangs* hervorgegangen. Das„Theol. Literaturbl.“ zur„Allg. Kirchenz.“ ſagt 1853 in No. 118 darüber:„Der Verf. zeigt eine gute Kenntniß und Beleſenheit in den älteren und neueren hym⸗ nologiſthen Schriften nach den reichlichen Citaten, die er daraus macht. Man muß ihm das Zeugniß großer Luſt und Liebe zur Sache und vielen Fleißes in der Erforſchung der zum Ge⸗ genſtand nöthigen und dienlichen Nachrichten, namentlich auch ſeines engeren Vaterlandes, wie das Zeugniß von Geſchick in der Behandlung und Darſtellung der Sache geben. Man kann daher auch nicht umhin, ſeine Schrift nicht blos den Bewohnern Waldecks, ſondern dem deutſchen Publikum, namentlich dem hymnologiſchen überhaupt, angelegentlich zu empfehlen“— Die Zeit⸗ ſchrift von Rudelbach und Guericke ſagt 1854 S. 614 u. f. darüber:„Das hymnologiſche Urtheil iſt ein ſicheres und gemäßigtes zugleich: der praktiſche Zweck der Herausgabe dieſer Schriſt, die Einfuͤhrung eines beſſern Geſangbuches als des jetzt gebrauchten„Neuen Waldeckiſchen von 1790 höchſt lobenswerth.“— Das deutſche Muſeum von R. Prutz fällt 1853 S. 956 u. f. folgendes Urtheil:„Es hat dieſe Schrift nicht blos eine wiſſenſchaftliche Bedeutung, ſondern auch einen höchſt praktiſchen Zweck. Bekanntlich ſind die Beſtrebungen der ev. Capacitäten in dieſem Augenblick auf Verbeſſerung der Kirchengeſangbücher gerichtet. Der Befriedigung dieſes Bedürfniſſes nach Kräften unter die Arme zu greifen, war das durchaus gelungene Bemühen des quellen⸗ kundigen und gewiſſenhaften Forſchers. Das Verdienſt deſſelben iſt um ſo höher anzuſchlagen, je unbeſtrittener es iſt, daß einer Reviſion des Kirchenliedes eine geſchichtl. hymnologiſche Kritik vorangehen muß. In dieſer Beziehung iſt aber bezüglich der ev. Kirche Deutſchlands bisher nur wenig geſchehen.— Die Beſchreibung der Geſangbücher des Fürſtenthums Waldeck iſt ſo er⸗ ſchöpfend, wie wir Aehnliches in dieſer Richtung noch in keiner Schrift gefunden haben.— Wir empfehlen die Schrift allen Hymnologen und Freunden vaterländiſcher Geſchichte.“ Am 29. Nov. 1853 gab C⸗R. Curtze ſein Votum auf Einführung eines neuen Geſangbuches ab. „Geht man mit gehöriger Umſicht zu Werke,“ ſagte er u. A.,„ſo kann auch die Einführung eines neuen Geſangbuchs, die erſt allmählig ſtattfinden dürfte, nicht zu große Schwierigkeiten finden. Im verfloſſenen Jahrhundert ſind 1721, 1756, 1766 und 1790 neue Geſangbücher ein⸗ geführt worden. Nur auf Eins wäre beſonders Bedacht zu nehmen: daß das Geſangbuch zu einem wohlfeilen Preiſe gegeben würde.“.
Der Beſchluß des Collegiums fiel dahin aus: Es ſolle ein neues Geſangbuch angefertigt werden, und Curtze erhielt den Auftrag, dem Collegium den Entwurf dazu vorzulegen. In Folge deſſen unterzog er ſich der Sammlung der Lieder. Das neue Geſangbuch(c. 450 Lieder) liegt nach Anordnung und Auswahl fertig vor. Es war ſeine letzte Arbeit. Möchten die ſchönen Lieder bald in unſern Kirchen geſungen werden!
Wenn das Geſangbuch fertig wäre, wollte Curtze an die Ausarbeitung einer Agende gehen, deren Beduͤrfniß er ſchon 1848 erkannte. Bei Ausarbeitung der Agende wollte er gleichfalls hiſtoriſch zu Werke gehen. Er war in den letzten Jahren ſchon eifrig bemüht, ſich namentlich die älteſten Agenden der proteſtantiſchen Kirche zu verſchaffen und hat eine werthvolle Sammlung zuſammengebracht. Curbze beabſichtigte auch, eine Geſchichte des Cultus im Fürſtenthume Wal⸗
* Geſchichte des ev. Kirchengeſangs und der ev. Geſangbücher in dem Fürſtenthum Waldeck. Ein Beitrag zur Hymnologie von Carl Curtze. Arolſen, Speyer, 1853.


