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behörde, oder mein Pfarramt.“ Er gab in ſeinem Geſuche vom 7. December 1847 zugleich die Erklärung ab, daß er, in welcher der beiden Stellungen man ihn auch belaſſen wolle, nur das Einkommen ſeiner Pfarre beanſpruche und auf die Gehaltszulage, die er als Mitglied des Conſi⸗ ſtoriums bezogen, verzichte. Die Regierung trug nun darauf an, ihn der Beſorgung des Pfarr⸗ amts zu entheben und ihm als Conſiſtorialrath einen Gehalt von 500 Thalern(ſo viel war Curtze's Wunſch) auszuſetzen. Um dieſen zu beſchaffen, war die Bewilligung von 350 Thalern nöthig. Auf den desfallſigen Vortrag geruhte„die Fürſtin Durchlaucht nicht nur die Hälfte der befragten Zulage aus der Domainenkammer⸗Kaſſe gnädigſt zu bewilligen, ſondern auch zu geſtatten, daß wegen Uebernahme der andern Hälfte Seitens des Landes durch die Regierung mit den Ständen communicirt werde.“ Man hätte denken ſollen, die Stände würden dieſen Wünſchen entſprochen und dem Manne, welchem das Schulweſen des Landes bereits ſoviel verdankte, bereitwilligſt die Summe von 175 Thalern zuerkannt haben. Auch ſchrieb Landrath Schumacher, der damalige Chef der Stände am 19. Januar 1848 an Curtze:„Die für die Sache ſprechenden Gründe ſind ſo wichtig und beherzigenswerth, es liegt ſo klar am Tage, daß Sie nur aus Urſachen des reinſten Pflichtgefühls und aus den edelſten Abſichten eine Aenderung verlangen; das Opfer, welches Sie perſönlich bringen wollen, liegt ſo uͤberzeugend vor und Ihre ſeltene Uneigennützigkeit, ſowie Ihr hochverdienſtliches Streben für die gute Sache ſind uͤberhaupt ſo allgemein anerkannt, daß ich an einem günſtigen Erfolge unſerer Wüunſche unmöglich zweifeln kann. Ich würde ſagen, daß ein Opfer, wie Sie es bringen wollen, gar nicht einmal angenommen werden dürfe, wenn die leidigen Zeitumſtände, in welche die Sache fällt, mir nur erlauben wollten, hier mit gleicher Hoffnung oder Zuverſicht zu ſprechen. Daß es mit meinen Geſinnungen und Ueberzeugungen ungleich mehr übereinkommen würde, wenn ich dazu im Stande wäre, daß es mir innig leid iſt, es nicht zu können, deſſen werden Sie Sich hoffentlich feſt verſichert halten.“ Allein„ſo dringend die Regierung die Stände zu einer will⸗ fährigen Erklärung aufgefordert“, ſo warm auch Landrath Schumacher es befürwortet hatte:— als die Landtagsmappe aus dem gewohnten Umlaufe im April zurück kam, war die Bewilligung — weil man die Mittel dazu nicht habe— abgelehnt. Obgleich nun,„ſowol Ihre Durchlaucht die Fürſtin“ als auch das Conſiſtorium und Regierung„die ablehnende Erklärung der Stände bedauerten“ und den Wunſch ausſprachen, Curtze möchte ſeinen„jetzigen Dienſt einſtweilen beibehalten“; ſo ſah er ſich doch, da er ſeine Kräfte hoffnungslos aufgerieben haben würde, aus Rückſicht auf ſich und die Gemeinde, der er zu ſeinem Schmerze nicht ſein konnte, was er wünſchte, im Sommer 1848 zu der Bitte gedrängt, ihn„von dem Conſiſtorialamt zu entlaſſen und ihn nur als Pfarrer und Seelſorger in Mengeringhauſen wirken, leben und ſterben zu laſſen.“ Die Regierung wußte, daß Curtze nicht zu entbehren war, und erneuerte ihren Antrag bei den inzwiſchen aus allgemeiner Volkswahl hervorgegangenen Abgeordneten des Landes, und dieſe waren„hiermit einverſtanden.“ Mit dem 1. October wurde Curtze ſeines Pfarramts ent⸗ bunden. Als er nach Arolſen abzog, dankte ihm„der alte und neue Rath“ Mengeringhauſens alſo:„Ihr Abzug von hier, wertheſter Herr Pfarrer, thut uns ſehr leid; recht gern hätten wir Ihr pflichttreues Wirken in hieſiger Stadt noch lange Jahre behalten, wenn wir gleich die Gründe, die Ihre Abberufung von hier veranlaßt haben, ehren müſſen. Aber gedrungen fühlen wir uns als verfaſſungsmäßige Vertreter hieſiger Stadt, Ihnen in grader, offener Weiſe, wie


