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3 Bezeichnung
Bezeichnung und Preis Senn zeae i
Unterrichtsfach 4 der für dieses Fach eingeführten Bücher Shae euße
Lebraucht wird
Geschichte Grundriss der Geographie und Geschichte von W. Pütz. Erste und Erdkunde Abteilung: Das Altertum, herausgegeben von Cremans geb. Mk. 135 IV Grundriss der deutschen und preussischen Geschichte fiür die Tertien u. Untersekunda höherer Lehranstalten von Püt⸗z— 190 III-IIb Pütz, Grundriss der Geographie und Geschichte fiür die oberen Klassen in 3 Teilen, jeder— 2,40 IIa-I Rechnen Schellen, Rechenbuch, I. Teil. V—-— 2,40 VI-IV bezw. Mathematik Heis, Aufgabensammlung— 2,50 III-I Thieme, Leitfaden der Mathematik, Ausgabe A, 1. Teil— 1.40 IV.-IIb Thiomno. Leitfaden der Mathematik, Ausgabe 2. Teil
IIIa-I
Physik VIV
Gesanglehre
b (Sumpf, Grundriss der Physik, Ausgabe A V— 370
— 19 Ila-l Liederkranz von Erk und Graef
II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
Vom 5. 5. 1906. Die Prüfungen der Extraneer behufs Nachweises der Reife für die Prima einer Vollanstalt sollen in der Regel zu Anfang der Monate März und September jeden Jahres stattfinden. Anmeldungen sind spätestens bis zum 16. Februar und 16. August j. J. bei dem Königlichen Provinzial-Schul- kollegium zu Cassel einzureichen.
„ 12. 11.„ Die vom Herrn Unterrichtsminister unter dem 26. Juli 1905 erlassene An- weisung für Lehrer des Französischen und Englischen zur Benutzung ihres mit staatlicher Beihilfe geförderten Aufenthaltes in Ländern französischer Zunge oder in England wird mitgeteilt.
„ 13. 11.„ Für die letzte Woche des Monats November soll durch die Klassenlehrer auf Grund schriftlicher Aufzeichnungen der Schüler möglichst genau er- mittelt und berechnet werden, wie viel Zeit jede Klasse durchschnittlich an jedem Wochentage zur Erledigung der Hausaufgaben gebraucht hat.
Meldungen zur Annahme als Bergbaubeflissener sind in der Zeit vom 15. März bis zum 1. April bezw. in der Zeit vom 15. September bis zum 1. Oktober auch ohne Beifügung eines Abiturientenzeugnisses statthaft, wenn gleichzeitig eine Bescheinigung des Schulleiters vorgelegt wird, daß der Bewerber in der Prüfung stehe und daß seine Klassenleistungen in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Fächern sowie in den neueren Sprachen unbedingt genügt haben.
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