ſtehen dieſe Fragen ſtets unmittelbar hinter den Fragen nach der Bedeutung und nach den Einſetzungsworten der Taufe und des Abendmahls, alſo mitten in dem betreffenden Hauptſtücke. Am einfachſten wäre es nun geweſen, die Antworten, welche die heſſiſchen Fragſtücke auf dieſelben Fragen geben, entweder ganz wegznlaſſen, oder aber ſie mit einem „Oder“ den lutheriſchen Antworten beizufügen. Aber durch erſteres wären zwei altheſ⸗ ſiſche Fragſtücke weggefallen, durch letzteres wäre der Zuſammenhang des lutheriſchen Katechismus durchbrochen worden. Man wollte, wie es ſcheint, nach den einmal ange— nommenen Grundſätzen beides nicht, ſondern man wollte den lutheriſchen Katechismus und die altheſſiſchen Fragſtücke völlig intact erhalten. Und ſo ſtellte man denn die alt⸗ heſſiſchen Fragſtücke:„Wozu nützt die Taufe?“ und„Wozu iſt das Abendmahl des Herrn nütze?“ wie alle andere unmittelbar hinter die betreffenden lutheriſchen Hauptſtücke, ſo daß nun in dem 4. und 5. Hauptſtücke je zwei Fragen nach dem„Nutzen“ getrennt von einander und mit ganz verſchiednen, weſentlich von einander abweichenden Antworten beſtehen. Es iſt dies wohl die ſchwächſte und fatalſte Seite des darmſtädter Katechismus, die auch von den Bearbeitern deſſelben wohl gefühlt worden iſt. Um dieſe altheſſiſchen Fragſtücke mit dem lutheriſchen Katechismus in Einklang zu bringen, auf den lutheriſchen Typus wieder einigermaßen zurückzuführen, bedürfte es neuer Fragſtücke. Auf die Frage: „Was giebt oder nützt die Taufe?“ antwortet Luther:„Sie wirket Vergebung der Sünde, erlöſet von Tod und Teufel und giebt die ewige Seligkeit allen, die es glauben.“ Das altheſſiſche Fragſtück dagegen antwortet:„Daß wir damit verſichert werden, Gott habe uns zu ſeinen Kindern angenommen und wolle ſich in allen Dingen als ein gnädiger Vater gegen uns erzeigen.“ Unmittelbar darauf läßt unſer darmſtädter Katechismus das neuheſſiſche Fragſtück folgen:„Warum ſprichſt du in der Auslegung des Katechismus: die Taufe wirket Vergebung der Sünden, erlöſet vom Tod und Teufel und giebt die ewige Seligkeit: ſo doch allein der Herr Chriſtus ſolches gethan hat?“ und antwortete: „Der Herr Chriſtus hat uns dieſes Alles erworben..., aber mit der heiligen Taufe hat er's uns geſchenket und zugeeignet.“ Ganz offenbar iſt dieſes neuheſſiſche Fragſtück eine Correctur des altheſſiſchen und eine Zurückführung deſſelben auf die lutheriſche Ant— wort.— Ebenſo iſt es im Hauptſtück vom Abendmahl. Da antwortet Luther auf die Frage:„Was nützt denn ſolch Eſſen und Trinken?“ alſo:„Das zeigen uns die Worte an: Für euch gegeben und vergoſſen zur Vergebung der Sünden; nämlich, daß uns im Sacrament Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit durch ſolche Worte gegeben wird ꝛc.“;— dagegen das altheſſiſche Fragſtück:„Wir werden damit verſichert, daß, ob wir gleich unſern Vater im Himmel erzürnt haben, will er uns doch ſolches verzeihen und unſer gnädiger Vater ſein und bleiben ꝛc.“ Der darmſtädter Katechismus läßt aber darauf wieder unmittelbar zwei neuheſſiſche Fragſtücke folgen, von welchen das eine noch⸗ mals hervorhebt, daß wir im Abendmahl„den wahren Leib und Blut unſres Herrn Jeſu Chriſti unter dem Brod und Wein empfangen“, das andere aber auf die Frage:„Warum gehſt du zum Tiſch des Herrn?“ die Antwort giebt:„Daß ich meinen Glauben an den Herrn Chriſtum durch die Nießung ſeines Leibes und Blutes ſtärke und meine arme Scele tröſte.“ Wahrlich ein andrer„Nutzen“ des Abendmahls, als ihn das altheſſiſche Frag⸗ ſtück beſchreibt! Es liegt alſo auch hier die Remedur eines altheſſiſchen Fragſtückes vor.
Aufsatz
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten


