Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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lichen Kern und Mittelpunct des Ganzen. Luther's Fragſtücke ſtehen in jedem Haupt⸗ ſtücke in geſchloſſener Reihe da, ſind durch kein anderes Fragſtück unterbrochen und in keinem Worte geändert. ¹) Während darum der Kaſſeler ſichKinderlehre nennt und auf ſeinem Titel mit keiner Silbe des lutheriſchen Katechismus erwähnt, führt der Darmſtädter mit vollem Recht den Titel:Der kleine Katechismus D. Martini Lutheri, neben beigefügten Fragſtücken; für diejenigen ſonderlich, welche chriſtlichem Gebrauch nach confirmieret werden und hierauf erſtlich das h. Abendmahl gebrauchen. Luther's Katechismus iſt alſo hier die Hauptſache, die Fragſtücke dagegen, ihrer eigentlichen Bedeutung nach ganz beſtimmt charakteriſiert, die Nebenſache, alſo gerade umgekehrt, wie bei dem Kaſſeler.

Die altheſſiſchen Fragſtücke ſind gleichfalls vollſtändig in dem Darmſtädter enthalten, aber, im Unterſchied von dem Kaſſeler, durchaus in ihrer urſprünglichen Faſ⸗ ſung. In ihrer Stellung erſcheinen ſie den lutheriſchen Hauptſtücken durchaus unterge⸗ ordnet, indem ſie ihnen entweder einleitend vorausgehen oder ergänzend folgen. Freilich ſind durch die conſequente Durchführung dieſes Princips mehrfache Inconvenienzien in den von den Sacramenten handelnden Hauptſtücken entſtanden. Denn die Fragen nach dem Weſen und nach dem Nutzen der Taufe und des Abendmahls kommen in dem lutheriſchen Katechismus und in den heſſiſchen Fragſtücken vor und erhalten in beiden eine anders formulierte Antwort. Was da machen? Man hätte, wie in den katecheti⸗ ſchen Werken Dietrichs, der altheſſiſchen Definition von Taufe und Abendmahl die lutheriſche mit einemOder folgen laſſen können. So iſt es auch in unſerm Katechismus bei der Taufe geſchehen. Aber bei der Definition des Abendmahls iſt auf die Frage: Was iſt das Abendmahl unſres Herrn Jeſu Chriſti? zuerſt die altheſſiſche Erklärung gegeben, und dann folgt auf die gleiche, nur anders formulierte Frage:Was iſt das Sacrament des Altars? die lutheriſche Definition, als ob es ſich hier um zwei ganz verſchiedene Begriffsbeſtimmungen handele. DasOder wäre auch hier zwiſchen den beiden gleichen Definitionen geboten geweſen. Wollte man diplomatiſch genau ſein, ſo hätte man wohl beſſer die beiden, etwas verſchieden lautenden Fragen in eine zuſammen⸗ gezogen und geſagt:Was iſt das Abendmahl unſeres Herrn Jeſu Chriſti, oder das Sacrament des Altars?

Schlimmer noch ſtand es mit den Doppelfragen nach dem Nutzen der Taufe und des Abendmahls. Wir haben bereits geſehen, daß die von den altheſſiſchen Fragſtücken gegebenen Antworten Manches zu wünſchen übrig laſſen. Im lutheriſchen Katechismus

¹) Nur bei der Definition von Sacrament findet ſich zu den Worten:mit ſichtbaren Zeichen der in Klammern eingeſchloſſene Zuſatz:oder in ſeinem Wort verfaßten Elementen. Es iſt dies alſo keine Aenderung, ſondern nur eine erklärende Parentheſe. Man hat bei den Ele⸗ menten, den ſichtbaren Zeichen, noch das mit ihnen verbundene Wort Gottes hervorheben wollen, namentlich wohl auch mit Rückſicht auf die lutheriſche Definition von der Taufe. Aber das Wort Gottes iſt bei dem Sacrament zweierlei Art als mandatum divinum und als promissio gratiae, und nach beiden Seiten iſt es in dem altheſſiſchen Fragſtücke berückſichtigt. Denn einegöttliche Handlung iſt eine actio divinitus instituta, und als promissio gratiae iſt das Wort Gottes in den Ausdrücken:verheißene Gnade klar und deutlich enthalten.

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