Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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gen, und am 25. Mai 1625 wurde dieſe Vereinigung der beiden Univerſitäten in feier⸗ licher Weiſe zu Marburg vollzogen.

Es geſchah dies in dem großen ſteinernen Saale des dortigen Schloſſes, wo Land⸗ graf Ludwig nach gehaltener Predigt und Gebet die feierliche Beſtätigung der Univerſität bekannt machen ließ und die große ſtattliche Verſammlung ermahnte, der ungeänderten augsburgiſchen Confeſſion treu zu bleiben. Die einſt vertriebenen Profeſſoren, Winkel⸗ mann und Menzer, nahmen ihre alten Lehrſtühle wieder ein.

In dieſe Zeit muß die Abfaſſung unſres

darmſtädter Katechismus

fallen. Es iſt bereits ſchon in der Einleitung zu dieſer Abhandlung bemerkt worden, daß über die Entſtehung und Einführung desſelben weder geſchichtliche Notizen, noch auch Acten vorhanden ſind, aus welchen Näheres zu entnehmen wäre, daß deshalb hier allen möglichen Conjecturen ein weites Feld geöffnet iſt. Uebrigens glauben wir doch, auf der gewonnenen geſchichtlichen Unterlage, mit Hinzunahme der wenigen bekannten Daten und mit Rückſicht auf die eigenthümliche Zuſammenſetzung dieſes Katechismus, mit ziem⸗ licher Gewißheit auf Zeit, Veranlaſſung und Zweck desſelben ſchließen zu können.

In weiterer Ausführung der in der Einleitung gegebenen Andeutungen über die Zeit ſeiner Abfaſſung bemerken wir hier, daß die erſte geſchichtliche Spur unſeres Katechismus gerade in das Jahr 1625 fällt, von welchem ſoeben die Rede geweſen iſt. Aus dieſem Jahre liegt nämlich eine lateiniſche und deutſche Ausgabe desſelben vor unter dem Titel: Parvus Catechismus ELutheri latine et germanice una cum intersertis quaestionibus et responsionibus Catecheticis, quae ab iis etiam exiguntur, qui in con- firmationem fidei christianae primum ad usum sacrae coenae admitti solent. In usum juventutis christianae et scholarum puerilium editus. Marpurgi, excut. Casp. Chem- linus, 1625. Daß dies zugleich auch die älteſte Ausgabe unſeres Katechismus iſt, dürfte aus der erſten uns bekannt gewordenen Erwähnung desſelben in einem officiellen Acten⸗ ſtücke hervorgehen. In derErklärung Georg's II. über etliche bei jüngſt gehaltener General⸗Kirchen⸗Viſitation ausgeſetzte Punkte, d. d. Marburg 18. Februar 1629 der heſſiſchen Kirchenagende von 1661 einverleibt heißt es nämlich unter Nr. XIV.:.. als befehlen wir, daß alle Sonntag, ſowohl Winters als Sommers, der Katechismus D. Martin Luthers in ſeinen fünf Haupt⸗, wie auch in andern Stücken, und zumal vom Amt der Schlüſſel zum Himmelreich, beneben den heſſiſchen jetzo in Druck befindlichen Fragſtücken, von der Kanzel gepredigt, nach gehaltener Predigt fleißig exami⸗ niert, auch im Examine den Pfarrkindern... deutlich erklärt werde ꝛc. Es wird hier alſo ausdrücklich hervorgehoben, daß die heſſiſchen Fragſtücke jetzo, gegenwärtig, in Druck befindlich ſeien; ſie waren alſo früher nicht im Druck, ſind erſt kurz vorher in Druck gekommen. Es kann dieſesjetzo recht gut einen Zeitraum von 34 Jahren umfaſſen, nicht wohl aber einen längeren, da es ſonſt wohl hätte heißen müſſen: ſchon lange, ſchon ſeit Jahren in Druck befindlich. Auch deuten die Worte:in ſeinen fünf Haupt⸗ und in andern Stücken, und zumal ꝛc. darauf hin, daß die darauf genannten Frag⸗ ſtücke zu den andern Stücken des lutheriſchen Katechismus gehören, in Verbindung mit ihm jetzo abgedruckt ſind. Und dieſe Deutung iſt um ſo mehr gerechtfertigt, da die