Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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hohe Schule gegen 1030 Goldgulden wirklich erhielt. Am 7. October 1607 konnte er bereits die neue Univerſität in eigner Perſon durch eine Rede einweihen und den berühm⸗ ten Rechtsgelehrten Dr. Gottfried Antoni als Rector und Kanzler derſelben procla⸗ mieren. Er überreichte ſodann 2 ſilberne Scepter als Zeichen der der Univerſität ver⸗ liehenen Rechte und Privilegien und gab ihr als Hauswappen das Antoniterkreuz. Die erſte Promotion erfolgte, worauf eine Lob- und Dankpredigt des Superintendenten Je⸗ remias Vietor in der Stadtkirche die Feier ſchloß.

Die Hochſchule erwarb ſich durch ihre ausgezeichneten Lehrer und Anſtalten(ana⸗ tomiſches Theater, botaniſchen Garten ꝛc.) bald großen Ruf. Auch vom Auslande wurde ſie ſtark beſucht, namentlich aus Schweden, Dänemark, Holſtein, Kurland und Liefland, auch aus Oeſterreich, Böhmen, Schleſien und ſelbſt aus Moritzens Landen; ihre Frequenz ſtieg von Jahr zu Jahr. Bezeichnend für die confeſſionelle Stellung der Univerſität war es, daß der 1609 zum Rector magnificus ernannte Prinz Johann Georg von Holſtein ſeine Antrittsrede dazu benutzte, das Andenken des Aegidius Hunnins alsdes tapfern unvergleichlichen Anführers der heſſiſchen und ſächſiſchen Kirche zu feiern.

Inzwiſchen ſchleppte ſich der Proceß zwiſchen den beiden Landgrafen, trotz aller Be⸗ mühungen, welche Ludwig bei dem Kaiſer zur Beſchleunigung deſſelben eintreten ließ, langſam von Jahr zu Jahr fort, ohne daß ſich ein Ende deſſelben abſehen ließ. Der Reichshofrath verlangte von dem Auſträgalgericht wiederholt zuletzt unter Androhung ſchwerer Geldſtrafen Auslieferung der Acten, welche Moritz lange Jahre hindurch immer wieder zu verhindern wußte. Auch an Ausgleichungsverſuchen fehlte es nicht. Nicht blos die heſſiſchen Landtage, Ritter⸗ und Landſchaft, auch auswärtige befreundete Fürſten bemühten ſich um eine Beilegung der häuslichen Zwiſtigkeiten, aber ſtets vergeb⸗ lich: zu den alten Streitigkeiten kamen neue hinzu, das gegenſeitige Verhältniß wurde immer geſpannter, immer feindſeliger.

Kaiſer Rudolf ſtarb am 10. Januar 1612, ohne daß von ihm irgend eine Ent⸗ ſcheidung in jener Prozeßſache getroffen worden wäre. Zur Krönungsfeier ſeines Nach⸗ folgers, des Kaiſers Matthias, eilte Landgraf Ludwig nach Frankfurt und veranſtaltete zu Ehren deſſelben eine Luſtjagd im Arheiliger Wald. Ein der Kaiſerin von ihm bei dieſer Gelegenheit verehrtes Gemälde trug die Unterſchrift:-Pugnando pro Caesare et imperio victoriam spero-.

Seine Ergebenheit lohnte der Kaiſer, indem er ihn wiederholt bei wichtigen Ange legenheiten zu ſeinem Commiſſar beſtellte. Auf dem Reichstag zu Regensburg(1613), wohin Ludwig mit ſeiner Gemahlin zum Empfang des Kaiſers gegangen war, beehrte ihn letztrer mit dem Auftrage, die erſte Anrede an die Reichsſtände zu halten. Der Kaiſer begehrt Geldhülfe wieder die Türken, die Proteſtanten aber vor allen Dingen Abhülfe ihrer Religionsbeſchwerden. Ludwig ſchließt ſich letzteren nicht an, ſondern ſteht feſt zum Kaiſer, und er allein unter allen evangeliſchen Fürſten unterſchreibt den Reichsabſchied vom 22. October 1613. Von dem folgenden Tage, dem 23. October, datiert das erſte, in dem fürſtlichen Proceß ergangene Decret des Reichshofrathes, durch welches dem Landgrafen Moritz, aller Einreden ungeachtet, aufgegeben wird, binnen 4 Wochen bei Strafe der Enthörung ſeine Vertheidigungsſchrift einzureichen.

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