Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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Die Folge dieſer Zuſammenkunft war, daß Ludwig auf den 2. September einen Landtag nach Gießen, dem neuen Sitz der oberheſſiſchen Regierung, ausſchrieb und dem⸗ ſelben, unter Hinweis auf den veränderten Stand der Landesuniverſität und auf die dem Bekenntniß der ungeänderten Augsburgiſchen Confeſſion drohenden Gefahren, ſeinen Entſchluß verkündete, in Gießen ein fürſtliches Gymnaſium zu errichten. Der Landtag ſagte auf das Bereitwilligſte ſeine Unterſtützung zu und beſchloß zugleich, daß die von den oberheſſiſchen Städten ſeither an den Stipendiaten⸗Kaſten(theolog. Seminarium) in Marburg gelieferten Beiträge, ſowie die Einkünfte der Kloſter⸗Vogteien ſolange nach Gießen zu zahlen ſeien,bis die zu Marburg bisher geübte Religion der ungeänderten Augsburgiſchen Confeſſion wieder durchaus eingeführt ſei.

Schon am 10. October konnte das Gymnasium illustre und das mit ihm ver⸗ bundene Paedagogium trilingue(für lateiniſche, griechiſche und hebräiſche Sprache) in feierlicher Weiſe eröffnet werden. Von den vertriebnen Marburgern traten Joh. Winkel⸗ mann(zugleich der erſte Rector magnificus) und Balth. Menzer als Profeſſoren der Theologie, Konrad Dietrich als Profeſſor der Ethik und Pädagogiarch ein. ¹) Auch die übrigen Profeſſoren und Lehrer zog Landgraf Ludwig faſt alle aus Marburg an ſich heran.

Alle dieſe Maßregeln folgten ſo raſch auf einander, daß der Proteſt der Kaſſeler (Landtagsausſchuß zu Wolkersdorf, 21. November) bereits lauter vollendete Thatſachen vorfand.

Landgraf Ludwig hatte nicht verfehlt, von den zwiſchen ihm und ſeinem Vetter eingetretenen Differenzen, ſowie von den Vorgängen in Marburg und Gießen den ihm ſehr geneigten Kaiſer Rudolf II. privatim in Kenntniß zu ſetzen und ein Einſchreiten deſſelben zu ſeinen Gunſten als Wunſch durchblicken zu laſſen.

Am 11. Februar 1606 erging von Seiten des Reichshofrathes zu Prag ein Mandat an beide Landgrafen, worin dem Befremden des Kaiſers Ausdruck gegeben war, daß man ſich ſchon eine Zeitlang im fürſtlichen Hauſe Heſſen angemaßt habe, ohne ſein, des Oberlehnsherrn, Vorwiſſen über unleugbare Reichslehen teſtamentariſch zu verfügen, Verträge zu errichten, durch niedergeſetzte Richter zu entſcheiden, Landes⸗Theilungen vor⸗ zunehmen ꝛc. Schließlich erfolgt die Aufforderung, alle ſeit Ludwigs des Aelteren Tod errichtete Acten binnen drei Monaten einzuſenden.

Dieſe Einmiſchung bedrohte das dem fürſtlichen Hauſe vermöge des beſchwornen Erbvertrags zuſtehende Recht, innere Angelegenheiten durch ſein eignes Gericht in letzter Inſtanz entſcheiden zu dürfen, damit zugleich aber auch die Geſammt⸗Verfaſſung, welche die heſſiſchen Länder ſeither eng mit einander verbunden hatte. Sie wäre wohl auch nie verſucht worden, wenn nicht Ludwig ſelbſt ſie gewünſcht und provociert hätte.

Ludwig kam dem Befehl des Kaiſers nach, überſandte die in ſeinen Händen be⸗ findlichen Dokumente und erklärte in dem begleitenden Bericht, daß er kraft des geſchwor⸗ nen Lehnseidesden Kaiſer für ſeinen rechten natürlichen Herrn halte. Schon am 25. April hatte er bei dem Kaiſer eine Citation des Landgrafen Moritz, betreffend

¹) Leuchter war als Hofprediger und Superintendent nach Darmſtadt berufen worden.