Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
Einzelbild herunterladen

70

in Güte zu vergleichen, alle Vermittlungsvorſchläge waren vergeblich. Moritz beſtand darauf, daß Ludwig, weil er den Beſtimmungen des Teſtaments ſich opponiere, von der Erbſchaft ausgeſchloſſen werde; Ludwig hielt ſeinen Anſpruch auf drei Viertheile der Erbſchaft aufrecht. Auf keines dieſer Begehren giengen die niedergeſetzen Richter ein, ſondern erließen, trotz aller Proteſtationen der darmſtädter Landgrafen, am 29. Ja⸗ nuar 1605 ein Endurtheil, durch welches die teſtamentariſche Beſtimmung aufrecht er halten und das Oberfürſtenthum, vorbehaltlich näherer Auseinanderſetzung, gleichmäßig zwiſchen Kaſſel und Darmſtadt getheilt wurde. Ludwig nahm ſein Erbtheil unter Proteſt und Vorbehalt ſeiner Rechte ein, deren weitere Verfolgung vor dem Forum des Kaiſers er ſchon damals beabſichtigte, obwohl eine Appellation von der Entſcheidung des Auſträgalgerichts nach den heſſiſchen Hausgeſetzen nicht ſtatthaft war. Moritz, auf deſſen Antheil die Univerſität Marburg gefallen war, begann alsbald im Frühjahre mit der Einführung der ſ. g. Verbeſſerungspuncte und ſchritt damit, trotz der ausdrücklichen Anordnung des Teſtamentes, trotz der wiederholten Einſprache Ludwigs und der Abmahnung ſeiner eignen Theologen und Räthe vom 29. Juni 1605(ſ. oben), ſelbſt in den neuerworbenen Ländertheilen vor. Es war dieß für den Landgrafen Ludwig eine erwünſchte Handhabe, um die Intervention des Kaiſers anzurufen und Anſpruch auf die ganze Erbſchaft des Oberfürſtenthums zu erheben. Die Gelegenheit dazu ließ nicht auf ſich warten.

Moritz hatte bei Einführung ſeines Reformwerks im Oberfürſtenthum ſein Augen merk vor Allem auf die Univerſität und bisherige Reſidenzſtadt Marburg gerichtet und das gewaltſame Niederſchlagen jeder Oppoſition mit der Entlaſſung der Profeſſoren der Theologie und der Stadtgeiſtlichen begonnen(22. Juli), deren Stellen ſogleich durch reformierte Theologen beſetzt wurden. Eine gewaltige Aufregung gieng durch die Mar⸗ burger und Darmſtädter Lande. Schon am 1. Auguſt faßte eine von dem Superinten⸗ denten Johann Engel zu Darmſtadt berufene Diöceſanſynode folgende Reſolutionen: 1) da die ſtudierende Jugend des Landes ohne Gefährdung ihres lutheriſchen Glaubens das Pädagogium und Collegium zu Marburg nicht länger beſuchen könne, ſo ſei die Errichtung eines eignen Landesgymnaſiums erforderlich; 2) die im Darmſtädtiſchen do⸗ tierten Stipendien könnten fernerhin nicht dem marburger Stipendiatenkaſten überlaſſen werden; und 3) da das Teſtament des Landgrafen Philipp verletzt ſei, ſo könne man ſich an der Univerſität zu Marburg nicht mehr betheiligen und müſſe eine eigene Landes⸗ univerſität errichten, an welcher man die von Marburg vertriebenen Theologen an ſtellen könne. ¹)

Landgraf Ludwig ſäumte nicht, in dieſem Sinne raſch vorzugehen. Durch Schrei ben vom 11. Auguſt beſchied er die vertriebenen Theologen Leuchter, Winkelmann ‚und Menzer zu ſich nach Darmſtadt, daer mit ihnen, die ohne einige rechtmäßige Urſache ihrer Dienſte entlaſſen worden, ein chriſtliches und fürſtliches Mitleiden trage und auf Mittel und Wege verdacht ſein wolle, ihnen gebührenden Unterhalt zu ver⸗ ſchaffen.

¹) Heppe, Verbeſſrungsp. S. 49.