Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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ſammt den andern Fragen und Antworten, für die Confirmanden ge⸗ ſtellt, hinlänglich gefaßt und eingebildet haben, ſollen dann zur Confirmation zugelaſſen werden. Dieſen Act ſchließt eine Ermahnung an die Confirmanden und deren Eltern.

Die Confirmation ſelbſt erfolgt auf Oſtern, Pfingſten und Weihnachten im unmit telbaren Anſchluß an den Hauptgottesdienſt(nach Geſang, Predigt und Gebet), ganz in der von der altheſſiſchen Kirchenordnung vorgeſchriebnen, oben angegebenen Weiſe, nur daß beim Nachtmahl die Confirmanden den Vortritt haben.

Aus dieſen urkundlichen Mittheilungen ergiebt ſich, daß die altheſſiſchen Fragſtücke an und für ſich eine ſelbſtändige Geltung nicht haben, ſondern nur einen integrirenden Beſtandtheil der Confirmationsliturgie bilden. Sie wurden erſt im Confirmandenunter richt(46 Wochen vor der Confirmation), nachdemzuvor die Lehre des Katechismus fleißig gelernt worden war, erklärt und dem Gedächtniß fleißig eingeprägt, um dann bei der Confirmation ſelbſt von den Kindern öffentlich hergeſagt zu werden. Nach der weit⸗ läufigen Form der Kirchenordnung von 1566 wurden unmittelbar vorher noch die Haupt⸗ artikel der chriſtlichen Lehre nach Luthers Katechismus abgefragt. Die Fragſtücke hatten alſo keineswegs den Zweck, den Katechismus zu beſeitigen, oder zu erſetzen, oder zu ver beſſern; im Gegentheil, ſie ſetzen das gründliche Wiſſen und Verſtehen des Katechismus als der eigentlichen Baſis aller religiöſen Unterweiſung voraus, ſind ihm durchaus unter⸗ geordnet und haben nur die Bedeutung, die Confirmanden unmittelbar vor dem Act der Einſegnung noch einmal öffentlich die Hauptſtücke der chriſtlichen Lehre in kurzer prägnanter Zuſammenfaſſung bekennen zu laſſen.

Ganz damit in Uebereinſtimmung ſetzt ſpäter die vortreffliche Ordnung des Land⸗ grafen Georg II.von fleißiger Uebung des Katechismi vom 17. Juli 1634, welche der heſſiſchen Agenda von 1662 ¹) beigefügt iſt, folgende Penſa für die verſchiedene classes der Katechismusſchüler feſt:

1. Güngſte) Klaſſe: die bloßen 5 Hauptſtücke(alſo der bloße Text ohne Aus⸗

legung), ſammt Morgen⸗ und Abendgebetlein;

2. Klaſſe: die Auslegung der Hauptſtücke;

3. Klaſſe: etliche gewiſſe, auf die Hauptſtücke des Katechismi gerichtete Fragſt ücke von den vornehmſten Punkten der chriſtlichen Religion, da dieſelbige mit gewiſſen feinen Sprüchen der heiligen Schrift bewähret werden; ſodann Pſalmen und Gebete.

Bei der öffentlichen Kinderlehre findet folgende Klaſſeneintheilung ſtatt):

1. Klaſſe: die bloßen Hauptſtücke, nebſt einer chriſtl. Beicht und Abſolution, auch Morgen⸗, Abend⸗ und Tiſchgebet;

2. Klaſſe: die Hauptſtücke mit Auslegung und Luthers Lehrſtück von der Beichte;

3. Klaſſe: die Haustafel und die Sprüche der heil. Schrift von den vornehmſten Glaubensartikeln;

4. Klaſſe: die Fragſtücke, und noch weitere Sprüche und Pſalmen.

¹) Seite 547. ²) Kirchenord. von 1662, S. 557.