Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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Da die altheſſiſchen Fragſtücke aus der Kirchenordnung von 1566 eine Hauptgrund⸗ lage beider Katechismen, des kaſſeler und des darmſtädter, bilden, ſo ſind die drei Theile unſrer Abhandlung von ſelbſt gegeben.

Wir beſprechen:

I. Die altheſſiſchen Fragſtücke von 1566; Il. Den kaſſeler Katechismus von 1607; III. Den darmſtädter Katechismus von 1625.

Die drei genannten Jahre bezeichnen zugleich wichtige Epochen in der kirchlichen Entwickelung Heſſens: 1566 reſp. 1567 Tod Philipps des Großmüthigen; 1607 reſp. 1605 Einführung der Morttz'ſchen Verbeſſerungspuncte in Heſſen⸗ Kaſſel; 1625 reſp. 1623 kaiſerliche Entſcheidung des Marburger Erbfolge⸗ ſtreites. Ein näheres Eingehen auf die geſchichtliche Entwickelung der heſſiſchen Kirche während dieſes ſechzigjährigen Zeitraums iſt alſo zur Löſung unſerer Aufgabe unum⸗ gänglich nothwendig..

Um über die Frage zu orientieren, um deren Unterſuchung es ſich hier handelt, und um als Baſis für die nachfolgenden Expoſitionen zu dienen, iſt dieſer Arbeit im Anhange eineUeberſicht der heſſiſchen Fragſtücke beigegeben, aus welcher ſich zugleich ergiebt, in welch verſchiedener Weiſe der kaſſeler und der darmſtädter Katechismus die heſſiſchen Fragſtücke mit dem lutheriſchen Katechismus zu einem Ganzen combiniert haben.

I. Die altheſſiſchen Fragſtücke von 1566.

Nach der Uebercſicht bilden die älteren heſſiſchen Fragſtücke, wie bereits bemerkt, in beiden Katechismen, dem kaſſeler und darmſtädter, bei weitem die Mehrzahl der dem lutheriſchen Katechismus beigefügten Zuſätze, bei erſterem ſogar die eigentliche Baſis. Es ſind deren im Ganzen 20 22. Es ergiebt ſich hieraus zunächſt, daß die Zuſätze zu dem lutheriſchen Katechismus bei beiden Katechismen auf einer gemeinſamen Unterlage, auf dem gleichen Grund und Boden erwachſen ſind. Wir machen darum vor Allem dieſe älteren heſſiſchen Fragſtücke zum Gegenſtand unſrer Unterſuchung.

1) Urſprung, Zweck und Inhalt der altheſſiſchen Fragſtücke.

Die altheſſiſchen Fragſtücke entſtammen der älteſten heſſiſchen Kirchenordnung von 1566, welche von Landgraf Philipp dem Großmüthigen ſechs Monate vor ſeinem am 30. April 1567 erfolgten Tode beſtätigt und publiciert worden iſt. Sie ſind von da unverändert in die ſpätern, noch jetzt zu Recht beſtehenden heſſiſchen Kirchenordnungen von 1574, 1662 und 1724 übergegangen, haben alſo vom Standpunkte des Rechtes aus noch heute eine Geltung und Bedeutung, die nicht beſtritten werden kann.

Ueber Zweck und Bedeutung dieſer Fragſtücke laſſen uns alle die genannten Kirchenordnungen nicht im Zweifel. Schon durch den Zuſatz:für die Kinder, ſo da