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recht Angegriffenen zu nehmen und in dem Streit um ſo hohe Güter mitzukämpfen. Wir hatten nur Einen, der pro domo ſtritt, und dies war Reich.
Im Uebrigen muß jedoch auch anerkannt werden, daß bedeutende äußere Schwierig— keiten der Klarſtellung unſrer Frage hindernd im Wege ſtehen. Ueber die Entſtehung und Einführung des darmſtädter Katechismus fließen die Quellen in der Geſchichte Heſ⸗ ſens nur äußerſt ſpärlich. Acten, welche nähere Aufſchlüſſe geben könnten, exiſtieren leider nicht, wenigſtens hat der Verfaſſer dieſes trotz aller aufgewandten Mühe ſolche nirgends entdecken können. Durch die Gnade Großh. Miniſteriums des Innern war ihm das Großh. Haus⸗ und Staatsarchiv zugänglich geworden; aber trotz der dankenswerthen, aufopfernden Bereitwilligkeit, mit welcher Herr Geheimerath Baur ihn bei ſeinen Be— mühungen unterſtützte, ergaben die wenigen dort befindlichen, die Religionslehrbücher be⸗ treffenden Acten leider gar keine Ausbeute. Die perſönlichen Verwendungen, welche dar⸗ aufhin der genannte Herr die große Gefälligkeit hatte, in meinem Intereſſe bei Großh. Ober⸗Conſiſtorium und Ober⸗Studien⸗Direction eintreten zu laſſen, hatten keinen andern Erfolg, als zu conſtatieren, daß die älteſten Acten dieſer beiden Behörden leider etwa nur bis zu dem Jahre 1780 hinaunfreichen, alle ältere Acten alſo wohl vernichtet ſind. So ſind denn zur Löſung der vorliegenden Aufgabe als ſichere Anhaltspuncte nur gegeben: die erſten geſchichtlichen Spuren des darmſtädter Katechismus, die eigenthümliche Zu⸗ ſammenſetzung desſelben und die Erklärung derſelben aus den Verhältniſſen der Zeit, in welcher er entſtanden iſt.
Indem wir ſo verfahren, gewinnen wir alsbald neue Anhaltspuncte: Vor 1600 findet ſich keine Spur unſres Katechismus; er iſt alſo nach 1600 entſtanden, und zwar innerhalb des erſten Viertels des 17. Jahrhunderts— der älteſte uns bekannt gewordene Druck desſelben datiert aus dem Jahre 1625, und ſchon 1629 wird auf ihn in einem officiellen Actenſtücke hingewieſen. Er iſt alſo zur Zeit des Marburger Erbfolgeſtreites entſtanden, vielleicht ſogar in Folge desſelben. Zu jener Zeit aber, gleich zu Anfang derſelben, hat Heſſen⸗Kaſſel in Folge der von Landgraf Moritz eingeführten ſ. g. Ver⸗ beſſerungspuncte einen neuen Katechismus erhalten(1607), der in ähnlicher Weiſe, wie der darmſtädter, aus heſſiſchen Fragſtücken und aus Fragſtücken des kleinen luth. Ka⸗ techismus zuſammengeſetzt iſt, und über deſſen Veranlaſſung, Entſtehung, Zuſammenſetzung und Einführung die ſicherſten hiſtoriſchen Nachrichten uns aufbehalten ſind; vielleicht ſtehen beide Katechismen in irgend einem Connex.
Durch dieſe Combinationen wird die vage Aufgabe beſtimmter limitiert und gewinnt eine concretere Geſtalt, ſo daß man mit einer gewiſſen Zuverſicht an ihre Löſung heran⸗ treten darf. Indem wir die auf dieſer Baſis vorgenommene Unterſuchung hier vorlegen, conſtatieren wir gleich im Vorhinein als Reſultat:
daß der darmſtädter Katechismus,„der kleine Katechismus Dr. Martin Luthers, neben beigefügten Fragſtücken,“ allerdings das Product einer Zeit der ernſteſten religiöſen Kämpfe iſt, welche ſeit der Reformation in den heſſiſchen Bruder⸗ landen ſtattgefunden haben, und die Narben dieſes Kampfes an ſich trägt, daß er im Gegen⸗ ſatze zu dem kaſſeler Katechismus von 1607, im ausgeſprochenen Gegenſatze zu calvini⸗ ſtiſchen Beſtrebungen entſtanden iſt.


