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ſelben Fragen vor mit verſchiedenen, oft ſehr von einander abweichenden Antworten— die eine Antwort gehört Luthers Katechismus, die andere den heſſiſchen Fragſtücken an. Trotzdem wurde unſer Katechismus vielfach für den eigentlichen kleinen lutheriſchen Katechis⸗ mus gehalten und als ſolcher in Kirchen und Schulen gebraucht, und mit dieſer Kritikloſigkeit verfuhr man nicht blos zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ¹), ſondern ſelbſt bis in unſre Zeit herab.
Andrerſeits aber wandte ſich auch ſchon frühzeitig die Aufmerkſamkeit auf dieſe eigenthümliche Erſcheinung. So machte bereits Chriſtian Hecht in dem von Prof. Rambach herausgegebenen„Heſſiſchen Hebopfer“ 1732 den darmſtädter Katechismus zum Gegenſtande kritiſcher Erforſchung. Namentlich aber lenkten die confeſſionellen Kämpfe, von welchen unſer Bruderland Kurheſſen nach 1848 heimgeſucht wurde, das Intereſſe neuerdings auch wieder dieſem einen kleinen, aber doch wichtigen Gliede in der langen Reihe ähnlicher hiſtoriſcher Erſcheinungen zu, und es liegen bereits von verſchiedenen Seiten theils mehr nur gelegentliche Urtheile, theils auch gründlicher eingehende Arbeiten vor, die, in ihren Reſultaten oft ſehr weit aus einander gehend, bis zur Zeit zu einer nur einigermaßen ſichern und befriedigenden Erklärung der eigenthümlichen Zuſammen⸗ ſetzung unſeres Katechismus noch nach keiner Seite hin geführt haben. Die Verhand⸗ lungen ſcheinen ihrem Abſchluſſe noch fern. Der Grund hiervon mag zum Theil darin liegen, daß man den Katechismus als ein zu geringfügiges Moment in der kirchlichen Entwickelung betrachtete und ihm deshalb nicht die verdiente Beachtung zu Theil werden ließ. Man hat bis jetzt noch zu wenig darnach gefragt, wann, unter welchen Umſtänden, zu welchem Zwecke der lutheriſche Katechismus in der darmſtädter Bearbeitung entſtanden iſt, in welchem Cauſalnexus er mit ähnlichen Erſcheinungen ſeiner Zeit ſteht ꝛec. Man iſt deshalb ſtets nur auf Meinungen und Vermuthungen gekommen, oder man hat die Frage einfach ungelöſt ſtehen laſſen. Zum Theil aber trägt noch ein andrer Umſtand an jener Reſultatloſigkeit Schuld: man hat, namentlich neuerdings, zu dem Katechismus nicht die nöthige Ruhe und Nüchternheit mit herzu gebracht. Man hat vielfach ſeine Betrachtungen von einem gewiſſen Parteiſtandpuncte aus und um beſtimmter Parteizwecke willen unternom⸗ men, und iſt deshalb oft zu den wunderlichſten, den klarſten einfachſten Thatſachen ge⸗ radezu widerſprechendſten Reſultaten gelangt, wie dies ſo leicht in Zeiten confeſſioneller Kämpfe geſchieht, wo man an Alles mit vorgefaßten Meinungen und bereits fertigen Urtheilen herantritt, in deren Prokruſtesbette die hiſtoriſchen Erſcheinungen ſich todt mar⸗ tern und qnälen, oder doch bis zur völligen Unkenntlichkeit längen und zwängen laſſen müſſen. Was der Parteieifer, was die Brille des Vorurtheils vermag, das kann wohl nirgends frappanter nachgewieſen werden, als in den neuerlichen Kämpfen über den Confeſſionsſtand in Kurheſſen, in welche unſre Katechismusangelegenheit mit hereinge⸗ zogen worden iſt. Merkwürdig iſt es, daß bei jenem in dem ſtammverwandten Kur⸗ heſſen entbrannten, uns theilweiſe ſehr nahe berührenden Kampfe, in welchem von beiden Seiten ſo tüchtige Streiter auftraten, aus unſerm Lande nicht Eine Stimme ſich erhob, um zwiſchen den ſtreitenden Brüdern zu vermitteln, oder aber Partei für den mit Un⸗
¹) Heſſiſches Hebopfer, Bd. I., S. 290 u. 974.


