Aufsatz 
Über den deutschen Unterricht auf Gymnasien / Loeber
Entstehung
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Willens und zu dieser Bildung des Gedankenkreises der Schüler durch den Unterricht der stille, aber hoch bedeutsame Einfluß hinzutritt, welchen das eigene Beispiel der Lehrer, ihre charakter- volle Haltung in der Schule uud außerhalb derselben auf die ihnen anvertrauten Schüler ausübt. Endlich sind nicht wenige auch von denjenigen Schulen, deren Schüler nicht zu einem Konvikt vereinigt sind, mit vollem Rechte darauf bedacht, ihrerseits den Schülern Anlaß zu erlaubter Geselligkeit zu bieten und hiermit zu verhüten, daß die Schüler nicht nach der ernsten Arbeit der Schule die heiteren Feste außerhalb derselben und im Gegensatze zu ihr glauben suchen zu sollen.

Unter normalen Verhältnissen würden diese positiven Einwirkungen der Schule hin- reichen, die Schüler mit der Freude an dem geistigen Fortschritte, welchen sie den Lehrern verdanken, zur Achtung vor der sittlichen Ordnung der Schule und willigem Gehorsam gegen dieselbe zu führen. Gegenüber der weit verbreiteten Verführung ist eine beständige Aufmerk- samkeit auf die Symptome des eintretenden Übels und Entschiedenheit des Einschreitens gegen das thatsächliche Auftreten desselben erforderlich.

Die Interesselosigkeit und die Zerstreutheit sonst begabter und eifriger Schüler, ihre Schläfrigkeit in den Stunden, welche die größte geistige Frische zeigen sollten, sind unver- kennbare Symptome davon, daß für diese Schüler der Mittelpunkt ihres Lebens anderswo als in der Schule liegt. Von solchen Beobachtungen sind bei Schülern, welche im Elternhause wohnen, die Eltern zu ihrer Warnung seitens der Schule in Kenntniß zu setzen. Bei aus- wärtigen Schülern ist die Schule berechtigt nnd verpfiichtet, das häusliche Leben in den Bereich ihrer Aufsicht zu ziehen. Die Besuche seitens des Ordinarius, des Direktors oder der von ihm beauftragten Lehrer haben sich selbstverständlich vornehmlich, aber durchaus nicht ausschließ- lich solchen auswärtigen Schülern zuzuwenden, deren Haltung in der Schule zu sittlichen Be- denken Anlaß giebt., Ich bringe hierbei in Erinnerung, daß Eltern auswärtiger Schüler ver- pflichtet sind, für die häusliche Aufsicht, in welche sie ihre Söhne zu geben beabsichtigen, die ausdrückliche Genehmigung des Direktors einzuholen, und daß der Direktor berechtigt ist, Pen- sionen zu verbieten, welche nach seiner Erfahrung den notwendig zu stellenden Forderungen nicht entsprechen.

Diese Beobachtungen der Symptome innerhalb der Schule und außerhalb derselben haben Gegenstand der Anfrage, Mitteilung und eventuellen Erwägung in jeder Konferenz zu bilden und sind in dem Konferenz-Protokolle genau zu vermerken.

Wenn dieser Aufgabe alle Mitglieder des Kollegiums sich hingeben, wenn überdies in Fällen der Besorgniß mit Eltern, welche auf die sittliche Reinheit ihrer Söhne ernstlich bedacht sind, Einvernehmen gesucht wird, so wird namentlich in kleinen und mittleren Schulorten schwer- lich unbemerkt bleiben können, ob überhaupt eine die Sittlichkeit der Schule gefährdende Ver- bindung im Entstehen begriffen ist, und es werden durch die Gesammtheit der Beobachtungen auch die ersten Schritte zu wirklicher Entdeckung gewiesen sein.

Eine besondere Aufmerksamkeit der Provinzial-Schulkollegien erfordern solche Anstalten, in deren oberen Klassen ein starker Zuzug von anderen Schulen stattfindet, ohne daß derselbe in dem Vorhandensein benachbarter unvollständiger Anstalten oder für die einzelnen Fälle in den besonderen Verhältnissen der Eltern seine Erklärung fände. Ein solcher Zuzug ist erfahrungs- mäßig häufig nicht durch den Ruf etwaiger hervorragenden Leistungen der fraglichen Anstalt veranlaßt, sondern durch die begründete oder unbegründete Aussicht der Schüler auf eine weit-

gehende Nachsicht in der Beaufsichtigung ihres Lebens außerhalb der Schule und in den An- 5*