Aufsatz 
Über den deutschen Unterricht auf Gymnasien / Loeber
Entstehung
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Thatsachen unmöglich gemacht, vor denen es pflichtwidrig wäre, die Augen verschließen zu wollen. Denn als gemeinsamer Charakter der bestraften Schülerverbindungen hat sich erwiesen die Gewöhnung an einen übermäßigen Genuß geistiger Getränke, welcher, auch wenn er in Ausnahmefällen ohne Täuschung der Eltern über den Zweck der Ausgaben ermöglicht wird, jedenfalls der körperlichen Gesundheit nachteilig ist, jedes edlere geistige Interesse lähmt, ja selbst die Fähigkeit zum ernstlichen Arbeiten aufhebt. Die Unterhaltungen in den Trink- gelagen sind in manchen Fällen nachweisbar, da man sie der schriftlichen Aufzeichnung wert gehalten hat, in den Schmutz gemeiner Unsittlichkeit herabgesunken. Die Entfremdung gegen die wissen- schaftlichen und sittlichen Ziele der Schule führt zu der Bemühung um alle Mittel der Täuschung in den für häusliche Arbeit gestellten Aufgaben; manche Verbindungen sichern hierzu überdies ihren Mitgliedern die Benützung ihrer Täuschungsbibliothek. Selbstversrändlich ist der Erfolg solcher Täuschung nur ein vorübergehender; die längste Dauer des Aufenthalts in den oberen Klassen, das doppelte und dreifache der normalen Zeit, findet sich vornehmlich bei eifrigen Verbindungsmitgliedern, die in der Erfüllung ihrer angeblichen Verbindungspflichten die Fähigkeit gum Arbeiten verloren haben. Gemeinsam ist ferner den bestraften Schülerverbindungen die Bestimmung, daß in Sachen der Verbindung den Mitgliedern gegenüber der Schule die Lüge zur Ehrenpflicht gemacht wird. An die Stelle der Achtung vor der sittlichen Ordnung der Schule uud der natürlichen Anhänglichkeit der Schüler an die Lehrer wird die grundsätzliche Mißachtung der Schulordnung und die pietätlose Prechheit gegen die Lehrer gesetzt. Der Terrorismus, welchen die Vereinsmitglieder gegen die übrigen Schüler ausüben, erschwert es diesen, sich der sittlichen Vergiftung zu entziehen; durch enge Verbindung unter einander breiten die Vereine ihr Netz möglichst weit über verschiedene, nahe und ferne Lehranstalten aus.

Die bezeichneten Charakterzüge sind, wenn auch nicht jeder derselben in jedem einzelnen Falle ausdrücklich nachgewiesen ist, doch sämmtlich in betrübender Evidenz als thatsächlich konstatiert. Ich erkenne gern an, daß in den zur Bestrafung gelangten Fällen die Lehrerkollegien die Mühe und den Verdruß der Untersuchung mit voller Hingebung übernommen, und daß die Lehrerkollegien, sowie die Königlichen Aufsichtsbehörden in den Entscheidungen über die Bestrafung sich ausschließlich durch das Bewußtsein ihrer Pflichten gegen die Schule haben bestimmen lassen. In einzelnen Fällen hat allerdings darauf hingewiesen werden müssen, daß die Lehrerkollegien durch aufmerksame Beobachtung der Symptome schon früher hätten zur Entdeckung und Unterdrückung des Übels geführt werden sollen. Die weite Verbreitung, welche das Verbindungswesen in dem vorher bezeichneten, die Sittlichkeit unserer höheren Schulen untergrabenden Charakter unverkennbar bereits erreicht hat, machen es zur dringenden Notwendigkeit, daß diesem Gegenstande von allen Lehrerkollegien andauernd und konsequent die sorgfältigste Aufmerksamkeit zugewendet werde. In dieser Hinsicht mache ich auf folgende Punkte aufmerksam.

Die höheren Schulen, soweit sie nicht Alumnate sind, vermögen nicht dem Elternhaus die Aufgabe der Erziehung abzunehmen, wohl aber sind sie fähig und berufen, durch ihren gesammten Unterricht entscheidenden Einfluß auf die sittliche Bildung der ihnen anvertrauten Jugend auszuüben, nicht etwa bloß dadurch, daß der Religionsunterricht die sichere Grundlage sittlich religiöser Überzeugung zu erhalten und zu festigen hat, sondern dadurch, daß der gesammte Unterricht dem jugendlichen Geiste eine Beschäftigung zu geben und ein Iateresse zu- wecken vermag, welches die sicherste Abwehr gegen das Versinken unter die Gewalt und Herrschaft sinnlicher Triebe ist. Ich darf zuversichtlich vertrauen, daß zu dieser religiösen Festigung des