Aufsatz 
Über die Hindernisse, welche aus der modernen häuslichen Erziehung für einen gedeihlichen Gymnasialunterricht entstehen : Winke für Eltern und deren Stellvertreter / G. Lobe
Entstehung
Einzelbild herunterladen

37

8. Die Nachsitzenden werden isolirt, und der Pedell hat von Zeit zu Zeit nach- zusehen, ob sie arbeiten und nichts Ungehöriges treiben, im letzteren Falle aber dem be- treffenden Lehrer davon Anzeige zu machen. Wenn die disponiblen Classenzimmer nicht ausreichen sollten, so wird der Lehrer, welcher die von ihm zum Nachsitzen bestimmten Schüler nicht mehr unterbringen kann, dieselben mit in seine Wohnung nehmen und dort unter seiner Aufsicht arbeiten lassen.

9. Im Classenbuche ist zu bemerken, aus welchem Grunde und auf wie lange Zeit ein Schüler zum Nachsitzen verurtheilt wird.

10. Jeder Schüler hält sich ein besonderes Büchlein, in welches die Arreststrafen von den betreffenden Lehrern eingetragen werden, und das er in der nächsten Stunde mit der Unterschrift seines Vaters oder dessen Stellvertreters vorzuzeigen hat.

11. Der Pedell hält sich ein Buch, in welches die betreffenden Lehrer die Namen der zum Nachsitzen bestimmten Schüler eintragen und zugleich die Zeit und das Classen- zimmer angeben, wo sie die Strafe aushalten söllen. Diese Einrichtung bezweckt, dass der Lehrer, welcher die Strafe dictirt, erfahre, welche Stunde und welche Classenzimmer noch disponibel sind.

Dieses Buch hat der Pedell am Schluss der Woche dem Director zur Einsicht vorzulegen.

12. Wenn mehrfach wiederholte Anwendung der Strafe des Nachsitzens nichts fruchtet, so werden geschärfte Tadel im Classenbuche mit derselben verbunden.

Was die Bestrafung eines Schülers mit Carcer betrifft, so hat derjenige Lehrer, welcher auf dieselbe anzutragen beabsichtigt, dies zuvor dem Director anzuzeigen, damit derselbe nach seinem Ermessen die Sache entweder einer Conferenz, an der nur die Classenlehrer, oder einer solchen, an der alle ordentlichen Lehrer Theil nehmen und ihre Stimme abgeben, zur Entscheidung vorlege.

Hier mag noch die Bemerkung Platz finden, dass die Schüler des Gymnasiums sich während des verflossenen Schuljahres im Allgemeinen lobenswerth betragen haben, und keine Ausweisungen nöthig gewesen sind.

II.

Chronik des Gymnasiums.

Durch höchste Entschliessung vom 11. März 1845 wurde der Candidat der Mathe- matilc und Naturkunde Carl Schorre dem Gymnasium als Praktikant zugewiesen, und kurz darauf der Candidat der Philologie Ludwig Gasselmann, welcher seit Ostern