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sation ihnen aufgenöthigt hat, und wie schon oben angedeutet wurde. Eine völlige Hin- wegnahme dieser Strafgattung aus der Befugniss der Schule heisst der Natur Gewalt anthun, was sich theils durch Schwäche der Disciplin, theils durch lächerliche Incon- sequenzen von Seiten der Lehrer zu rächen pflegt. Dem Lehrer gebührt Zutraun, versa- gen es ihm die Eltern, so verkennen sie den Geist der Erziehung.*)
Die folgenden Zeilen haben es sich zur Aufgabe gestellt, einige weitere Blicke in die moderne häusliche Erziehung der Schuljugend zu thun und einzelne Mängel und Incon- sequenzen in derselben anzudeuten, mit welchen die Schule im beständigen Kampfe steht, und anstatt einer bisher gleichgültigen Nichtbeachtung oder gar häuslichen Untergrabung unserer Schulgesetze von manchen Seiten her, eine heilsame Mitausführung und nachdrück- liche Aufrechthaltung zu vermitteln zu suchen, da letzteres nur den Zöglingen eine glück- liche Zukunft in Aussicht stellt, und überhaupt deren zeitliches und ewiges Wohl bedingt.
Schon früher wurde bemerkt, dass ausländische Schriftsteller oft und wiederholt es in ihren Reiseberichten aussprechen, dass Deutschland ein Land der guten Schulen, treff- licher Erziehungsanstalten und einer tüchtigen wissenschaftlichen Bildung sei, und im Ver- gleich mit denen anderer Länder, dürfen wir dies, ohne uns einer tadelnswerthen Ruhm- redigkeit schuldig zu machen, als unbezweifelte Wahrheit annehmen; es ist dies eine gerechte und ehrende Anerkennung von Aussen, der wir um so mehr beistimmen missen, als die Schulen gerade die Producte des christlich ausgebildeten deutschen Staatslebens sind, welches im innigen Zusammenhange mit denselben steht. Die deutschen Schulen haben die Vorbereitung der Jugend zu einer selbständigen Theilnahme an dem Staatsleben durch Unterricht und Zucht zum Zwecke;**) sie sind daher nicht selbständige, unabhän- gige Anstalten, die ein beliebiges Ziel verfolgen können, sondern sind von demselben durch- aus abhängig. Es ist daher ein ganz widersinniges Verlangen Vieler nach einer Eman- cipation der Schulen, nach einer unabhängigen Stellung derselben, um der vermeintlichen Eingriffe in das häusliche Familienleben durch die Gesetzgebung der Staatsbehörden bar und ledig zu werden. Machen denn aber Familie und Staat nicht erst ein organisches Ganze aus? Erhält denn nicht die Familien-Erziehung ihre weitere Ergänzung, Fortbil- dung und Vervollkommnung im Schul- und Staatsleben? In der Familie liegt wie ein Embryo der künftige Mensch, der künftige Staat; im Familienleben spiegelt sich der Staat im Kleinen und in demselben liegt seine Zukunft. Gerade in den Zeitaltern der Gefahr und der sichtbar hervortretenden Entartung pflegt es oft zu spät am deutlichsten erkannt zu werden, wie so ganz die menschliche und bürgerliche Gesellschaft auf diesem Funda- mente der Familienbande beruht. Ja, nicht blos in Beziehung auf die Phänomene unserer Zeitgeschichte, sondern auch aus dem Beispiele der gebildetsten Völker des Alterthums,
*) S. Curtmann: Lehrbuch der Erziehung und des Unterrichts. 3r Theil. S. 248 etc. **) Callinich a. a. O. 8


