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das Leben trete; sie fordern ihn auf, dass er sich manches versage, zu dessen Besitz ihn die Lust des Augenblicks nöthigen könne. Wer Autorität für Strenge uud Liebe für Schwäche hält, der verwickelt sich in Widersprüche und verfehlt die Lösung der ein- fachsten Lebensaufgaben.*)—„Die Schulgesetze, hört man wieder Andere sagen, schrei- ten in das Familienleben ein, sie befehlen und verbieten, was nur das Haus befehlen und verbieten kann“. Allein die Gesetze sind für alle Schüler verpflichtend, für auswärtige und heimische. Bei genauer Prüfung wird sich jeder überzeugen können, dass keine Forderung gemacht wird, welche irgend ein Recht des Hauses verletzt. Die Schule könnte es sich viel leichter und bequemer machen, wenn sie von manchen Erscheinungen keine Kennt- niss nähme; allein dann würde sie selbst ihre Pflicht nicht erfüllen, die ihr gebietet, auch auf das Leben des Schülers ausserhalb der Schule ihre Aufmerksamkeit zu richten. Sie erreicht ihre Bestimmung um so vollkommener, je geniigender ihr diese Aufgabe gelingt, und sie ist jederzeit bereit, sich mit Dem zu verständigen, welcher ihr seine Meinung mitzutheilen geneigt ist. Von einem Rechtsverhältnisse, welches die Schule beherrsche, reden, ist ein pädagogischer Irrthum; nicht in einem Verbande bürgerlicher Art stehen Lehrer und Schüler, sondern in einem Familienverbande; es waltet unter ihnen nicht das Verhältniss des Rechts, sondern der Liebe und Pietät, väterliche Pflichten sind durch väterliche Rechte geboten. Aber ein falscher Liberalismus ist auch in die Erziehung ge- drungen, und sucht mit moderner Schulzucht das Gute und Allbewährte anzugreifen. Man rühmt sich der mündigen Jugend und glaubt dieselbe auf eine Weise behandeln zu müssen, welche ihr wahrlich nicht angemessen ist.“**) Daher ist es denn auch gekommen, dass die namhaftesten Schulmänner und pädagogischen Schriftsteller wieder zu strengern Mass- regeln in der Disciplin rathen. Die körperlichen Züchtigungen, so sehr man sie als ver- altete Ausbrüche der Rohheit zu verdächtigen gesucht hat, können nach dem Urtheile fast aller praktischen Pädagogen weder in dem Hause, noch in der Schule entbehrt werden. So lange die Sinnlichkeit noch in dem Kinde vorherrscht, ist die Sprache gar nicht das Mittel, dauerhafte Gefühle und Vorsätze in demselben zu erzeugen; es muss von Handlungen be- troffen werden, welche ihm den Anstoss zum Rechten geben, und diese bestehen zum guten Theile in dem körperlichen Schmerz, welcher ihm in erziehlicher Absicht zugefügt wird. Sinnliche Kraft muss gegen sinnliche ankämpfen, bis geistige unter diesem gegenseitigen Ringen erstarkt ist, dann gehen die Strafmittel in geistige über. In einer Schule, wo der Muthwille des einen Knaben sich an dem des andern entzündet, wo die mannigfaltigsten Charactere auf einander wirken, wo häusliche anerzogene Rohheit, oft sogar Verderbtheit Einzelner die Sittlichkeit des Ganzen gefährdet, bleiben Uberschreitungen der Ordnung an keinem Tage aus. Tadel, Ermahnungen wirken aber nur so lange sie neu sind, oder wenn man hinter ihnen noch eine weitere Befürchtung durchschimmern sieht. Die übrigen Stra-
*) S. Sendschreiben an Eltern etc. vom Director Gerlach in Braunsberg. Programm 1844. **) S. Jahn's Jahrbücher etc. 1845.


