Aufsatz 
Noch einmal über das 3. Kapitel des Galaterbriefs, Vers 20 / vom ... Matthias
Entstehung
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Leser hervorging, nicht anders als sehr verschieden lauten. Hiernach aber gestaltete sich der Sinn, welchen das zον rT.Męσ⁴ἀ|σειιν νλἀ ιων, zu gröszerer Bestimmtheit entwickelt, an und für sich haben konnte, zu einem wirklichen Doppelsinne. Konnten doch die fraglichen Worte geradezu Entgegenge- setztes bedeuten, nämlich entweder:

a)um die Uebertretungen zu veranlassen d. h.um durch seine Gebote zu bewirken(vergl. Röm. 4, 15), dasz die Uebertretungen(bestimmter: die Sünden in der besonders fluch- und strafwürdigen Weise der Uebertretungen) begangen würden(dadurch aber die Macht der Sünde zunächst nur zu steigern),*) oder

b)um die Uebertretungen zu verhindern d. h. um durch seine Gebote zu bewirken, dasz die Uebertretungen nicht begangen würden(dadurch aber zur Erlangung der Gerechtigkeit zu verhelfen).

Das οοαεεσν ferner sagt dem Zusammenhange zufolge: eées ward hinzugefügt zum Verheiszungsbunde und zwar von demjenigen, von welchem auch der Verheiszungsbund gegeben war, d. i. von Gott. Dasz es der Verheiszung als Bund hinzugefügtwurde, war hierbei selbstverständlich; als was für ein Bund aber dieser Bund hier zu denken sei, erschien abermals doppelsinnig, je nachdem die Er- gänzung im Sinne des Apostels oder im Sinne seiner Leser Statt fand. Konnte doch hiernach auch dieshinzugefügt zweierlei heiszen, nämlich entweder

*) Luther:ut transgressio sit et abundet. welche Erklärung Meyer(s. Comm. z. d. St.) alseinzig richtig bezeichnet. Dasz Paulus den Zweck des Gesetzes, insofern es der bereits gegebenen, aber noch nicht erfüllten Verheiszung gegenüber als göttliche Anstalt eintrat, wirklich so und nicht anders gefaszt habe, kann nach Röm. 5, 20

in keiner Weise bezweifelt werden.