Aufsatz 
Noch einmal über das 3. Kapitel des Galaterbriefs, Vers 20 / vom ... Matthias
Entstehung
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1) Sinn der Frage: 1οmά ν»νμο;(=was Soll also das Gesetz?) kann hier, wenn man namentlich auch das opy derselben ins Auge faszt, unmöglich ein anderer als dieser sein:steht es also fest(was in V. 17 behauptet und in V. 18 bewiesen wurde), dasz das erst später einge- tretene Gesetz den Zweck nicht gehabt hat, den Verheiszungs- bund aufzuheben, welchen Zweck hat es dann?

2) Als Antwort folgt: Um der Uebertretungen willen ward es hinzugefügt, bis dasz der Same käme, auf den die Verheiszung geht, nämlich hinzugefügt als ein Gesetz, das durch Engel ver- ordnet ward in eines Mittlers Hand. Hauptgedanke (als solcher an der Form des Hauptsatzes kenntlich) ist hier das rνπν ντυαασννασεν ⁷ἀονοοσσαςeν: alles Weitere gehört zu demselben nur als nähere Bestimmung. Im Zusammen- hange mit dem namentlich, was in V. 20 und 21 folgt, hat nun aber dieser Gedanke eine sehr hervorragende Wichtigkeit. Mit seiner Erklärung ist es daher besonders genau zu nehmen.

3) Was zunächst das 2e᷑ πτπαάααρααιι⁴αςσεν νd aYnlangt, so erscheint dies hier, wo vom Zwecke des Gesetzes die Rede ist, nothwendig als Zweckbestimmung.Uebertretungen heiszen hierbei die Sünden, insofern sie als Zuwiderhand- lungen gegen ausdrückliche Gebote Gottes, mithin zugleich als bewuszte und somit besonders straffällige, begangen werden. Zweckbezeichnung ist 7αοιν, der Zweck aber, wie das weiter folgende νοιςι⁷ z⁊l. anzeigt, ein Zweck, welcher nicht für immer, sondern nur zeitweilig gelten sollte. In- wiefern nun das ο;169um der Uebertretungen willen geschehen sei, darüber enthalten die betreffenden Worte in ihrer Unbestimmtheit Nichts. Sollte ihnen ein bestimmterer Inhalt gegeben werden, so konnte dieser, je nachdem er aus der Anschauungsweise des Apostels oder aus der seiner