Aufsatz 
Über die Universitäten in Sicilien / von Lindenkohl
Entstehung
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Zum Hören der Vorleſungen wurde jeder junge Mann chriſtlichen Glanbens zugelaſſen; er mußte unter Ueberreichung ſeines Taufſcheines und Sittenzeugniſſes ſich ſchriftlich melden und empfing dann eine Karte. Wollte er aber einen der verſchiedenen akademiſchen Grade erwerben, wozu ein 1 4 jähriger Beſuch in der Regel derſelben Univerſität gehörte, ſo mußte er vorher eine Art von Maturitätsexamen machen, und hiervon waren auch die nicht dispenſiert, welche ein öffentliches Gymnaſium colleggio vollſtändig abſolviert hatten. Dies Examen nahm eine jede Facultät für ſich ab, und waren auch die Anforderungen, die verlangten Vorkenntniſſe nach den verſchiedenen Facultäten etwas verſchieden, im Allgemeinen aber außerordentlich beſcheiden und gering.

Für die verſchiedenen Aemter waren drei akademiſche Grade vorgeſchrieben, dottorato, licenziato und cedola, welche nur nach abſolviertem Studium und Examen ertheilt werden konnten.

Die cedola(Zettel, Patent) war der niedrigſte Grad und konnte nach einjährigem Studium erworben werden. Ihn mußten haben die Notare, Zahnärzte, Apotheker und Landmeſſer.

Licentiato konnte man werden nach zweijährigem, in der mediziniſchen Facultät nach dreijährigem Studium, und es waren dazu verpflichtet die Geiſtlichen, die Advokaten, die Lehrer der colleggi und Secundärſchulen(Gymnaſien).

Der dottorato(Doctorgrad) wurde nach dreijährigem, in der mediciniſchen Facultät nach vierjährigem Studium erlangt, und hierzu waren verpflichtet die Erzbiſchöfe, Biſchöfe, Aebte, Dom⸗ herren, die Richter, die Aerzte, die Chirurgen und die königlichen Baumeiſter.

Dieſe Prüfungen fanden zu Weihnachten, Oſtern und Ende Juni ſtatt; auch hier war ein dreimaliges Durchfallen geſtattet; dann aber mußte der Betreffende noch mindeſtens ein Jahr ſtudieren, wenn er noch einmal ſein Heil verſuchen wollte. Uebri⸗ gens hatten auch einige colleggt, z. B. das Jeſuitencolleg zu